ASIEN - Corona-Pandemie: Zentralasiatische Republiken gehen sehr unterschiedlich mit der Lage um

Mittwoch, 29 April 2020 coronavirus   politik   zivilgesellschaft   armut   religionsfreiheit   menschenrechte  

Astana (Fides) - „Was die Reaktion auf die Pandemie anbelangt, von der alle Länder der Welt betroffen sind, können die zentralasiatischen Republiken in zwei Gruppen unterteilt werden. Einerseits Kasachstan, Usbekistan und Kirgisistan, die umgehend gesundheitliche, soziale und wirtschaftliche Maßnahmen im Einklang mit denen der westlichen Industrieländer auf den Weg brachten. Und auf der anderen Seite Turkmenistan und Tadschikistan für eine völlig andere Strategie entschieden haben: das absoluten Leugnen. Offiziell gibt es tatsächlich keine Fälle von Coronavirus in den beiden Ländern, obwohl es viele Zweifel daran gibt, ob das wirklich so ist. In Tadschikistan sind Dutzende verdächtiger Todesfälle aufgetreten und Turkmenistan hat eine sehr lange Grenze zum Iran hat, der besonders von der Pandemie betroffen ist", so Davide Cancarini, der sich als Wissenschaftler mit dem zentralasiatischen Raum befasste, gegenüber Fides zum Umgang der Regierungen dieses geografischen Gebiets mit Covid-19.
Die von Tadschikistan und Turkmenistan verfolgte äußerst riskante Politik könnte laut dem italienischen Forscher eine plausible Erklärung ein für das Machtverständnis des tadschikischen Präsidenten Emomali Rahmon und des turkmenischen Präsidenten Gurbanguly Berdimuhamedow typisches Element sein: "Die beiden Staatsoberhäupter sind zwar unter vielen Gesichtspunkten unterschiedlich, sie teilen jedoch den in Stein gemeißelten Wunsch, zu verhindern, dass sich potenziell destabilisierende Elemente in ihren jeweiligen Gebieten ausbreiten. Mit anderen Worten, um zu verhindern, dass Kritik an ihrem Führungsstil geübt wird oder die Bevölkerung der beiden Länder durch das Eingeständnis der Ausbreitung des Virus destabilisiert werden könnte, haben sie sich für das absolute Leugnen entschieden. Ganz offensichtlich mit allen Risiken, die dies für turkmenische und tadschikische Bürger mit sich bringt, und auch für die internationale Gemeinschaft insgesamt."
Rahmon, fügt Cancarini hinzu, "hat sogar versucht, diese Phase, in der die Aufmerksamkeit der Welt fast ausschließlich auf das Coronavirus gerichtet ist, zu nutzen, um seine Nachfolge sicherzustellen: In den letzten Tagen hat er seinen ältesten Sohn, Rustam Emomali, zum Sprecher des Senats ernannt. Er nimmt damit die zweitwichtigste Position im Land nach der des Präsidenten ein“.
Das vollkommene Fehlen von Covid-19-Fällen in Tadschikistan und Turkmenistan überzeugte die Weltgesundheitsorganisation jedoch nicht, die in der Woche zwischen dem 27. April und dem 3. Mai Missionen zur Bewertung der Lage in die beiden Länder entsenden wird, um die reale Situation vor Ort einzuschätzen.
Wie viele Staaten der ehemaligen Sowjetunion erlangten Tadschikistan und Turkmenistan Anfang der neunziger Jahre ihre Unabhängigkeit zurück und es entstanden Republiken auf der Grundlage eher schwacher Fundamente. Für turkmenische Bürger beispielsweise ist das Konzept der "Armut" ein Tabu, da die Regierung von Gurbanguly Berdimuhamedov, der im Februar 2017 zum dritten Mal an der Spitze des Landes bestätigt wurde, das Gesicht eines Landes zeigen will, in dem Wachstum und Entwicklung herrschen. Gleiches gilt für den Schutz und Ausübung individueller Rechte und Freiheiten.
Laut dem jüngsten Bericht über Pressefreiheit, der im April 2020 von der NGO "Reporter ohne Grenzen" veröffentlicht wurde, liegt Tadschikistan im Ranking der 180 Länder weltweit auf Platz 161 und Turkmenistan sogar auf dem vorletzten Platz, gefolgt von Nordkorea. Die beiden Länder stehen auch im Ranking von “Transparency International” weit hinten: Tadschikistan und Turkmenistan gehören mit Position 153 bzw. 165 zu den Ländern mit den korruptesten Regierungen der Welt.
Das Thema Religionsfreiheit hingegen ist in beiden Ländern von Licht und Schatten geprägt. Die Verfassung von Tadschikistan, die 1994 verabschiedet und 2003 geändert wurde, erkennt das Recht auf Gewissensfreiheit an, wonach jeder Einzelne das Recht hat, sein Verhältnis zur Religion unabhängig zu bestimmen und sich zu einem Glaubensbekenntnis einzeln oder zusammen mit anderen zu bekennen. Ein 2009 in Kraft getretenes "Religionsgesetz" brachte jedoch Einschränkungen mit sich, darunter beispielsweise die Verpflichtung zur Registrierung von Gläubigengruppen und das Verbot des privaten Religionsunterrichts. Die katholische Gemeinde Tadschikistans, die 1997 mit der von Johannes Paul II. gegründeten “Missio sui iuris” wiedererrichtet wurde, hat etwa 100 bis 120 Gläubige in der Pfarrei St. Joseph in Duschanbe und weitere zwanzig in Qurǧonteppa, einer Stadt 100 Kilometer von der Hauptstadt entfernt.
Was Turkmenistan betrifft, so garantiert Artikel 12 der Verfassung den Bürgern die Religionsfreiheit, aber es gibt andere gesetzliche Bestimmungen, die religiöse Aktivitäten einschränken: Beispielsweise sehen Artikel 76 und 77 des Verwaltungsgesetzbuchs hohe Geldstrafen für Aktivitäten nicht registrierter religiöser Organisationen vor. Die turkmenische katholische Gemeinde besteht aus drei Missionaren der Oblaten von der Makellosen Jungfrau Maria und etwa 250 Gläubigen, die sich in der Kapelle der Verklärung des Herrn in der Hauptstadt Aschgabat versammeln.
(LF-PA) (Fides 29/4/2020)


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