ASIEN/INDIEN - “Anti-Bekehrungs-Gesetz” in Jharkhand führt zur Polarisierung der Gesellschaft

Donnerstag, 21 September 2017 religionsfreiheit   gewissensfreiheit   religiöse minderheiten   menschenrechte   hinduismus   extremismus   gewalt   gerechtigkeit  

Ranchi (Fides) – Die so genannten Anti-Bekehrungs-Gesetze seien de facto ein Verstoß gegen die Religionsfreiheit und polarisierten die indische Gesellschaft. Dies betont der der indische Theologe Pater Michael Kerketta (sj), der in Ranchi, der Hauptstadt des indischen Unionsstaates Jharkhand, als Dozent arbeitet.
Auch in Jharkhand wurden am vergangenen 5. September die so genannten Gesetze “gegen religiöse Bekehrung” verabschiedet und vom Gouverneur des Staates Draupadi Murmu unterzeichnet. Paradoxerweise nennt sich das Gesetz “Freedom of Religion Bill”.
“Diese Bestimmungen betreffen nicht hinduistische Religionsgemeinschaften, wie Christen, Muslime, Sikh und andere. Es ist unsere Aufgabe, Ungerechtigkeiten anzuprangern, die gegen die Religionsfreiheit und gegen die Verfassung verstoßen. Aus diesem Grund werden wir zusammen mit Vertretern anderer Religionsgemeinschaften, darunter auch Hindus, bei einer öffentlichen Kundgebung in Ranchi am kommenden Samstag, den 23. September dagegen protestieren”, so der Jesuit.
“Die Regierung in Jharkhand befindet sich in den Händen der nationalistischen Baratya Janata Party, wie die indische Regierung unter Premierminister Narendra Modi. Hinduistische Extremisten sind hier stark und haben viel Raum in der Gesellschaft. In den vergangenen Tagen haben antichristliche Kundgebungen für Unruhe in der Stadt gesorgt. Christen befinden sich hier wegen angeblicher Zwangsbekehrungen im Gefängnis“, so Pater Kerketta.
Der Jesuit erinnert in diesem Zusammenhang an den offenen Brief des Generalsekretärs der Indischen Bischofskonferenz, Bischof Theodore Mascarenhas an den indischen Premierminister Narendra Modi, in dem dieser vor einer offenen Hasskampagen gegenüber religiösen Minderheiten unter dem Premierminister von Jharkhand, Raghubar Das, warnt “Wenn dies nicht umgehend bekämpft wird, dann könnte der Staat und die Bevölkerung auf einen Pfad des Hasses und der Gewalt gelangen”, so der Bischof. In seinem offenen Brief erinnert er auch daran, dass “die katholische Kirche Zwangsbekehrungen entschlossen ablehnt. Doch gleichsam besteht sie auf dem Recht der Verkündigung des eigenen Glaubens”. Christen antworten auch, wenn sie Opfer von Gewalt werden „nicht mit Gewalt“, sondern sie arbeiten weiter unter den Armen und Ausgeschlossenen im Bereich im „Bildungs- und Gesundheitswesen und durch soziales Engagement”.
“Derzeit gibt es in Ranchi keine soziale oder religiöse Gewalt, doch das Klima ist angespannt und Minderheiten fürchten sich vor Übergriffen gewaltbereiter Hindus”, so Pater Kerketta abschließend.
Seit dem Jahr 2000 wurden “Anti-Bekehrungs-Gesetze” in sechs indischen Staaten: in Chhattisgarh bereits im Jahr 2000; in Tamil Nadu im Jahr 2002 (2004 wurden sie dort wieder abgeschafft); in Gujarat im Jahr 2003; und in Rajasthan im Jahr 2006 (dort wurden sie nicht vom Gouverneur unterzeichnet, sind also nicht in Kraft); in Himachal Pradesh im Jahr 2007, zuletzt in Jharkhand 2017. Ähnliche Bestimmungen wurden zuvor in Odisha (früher Orissa) bereits 1967, in Madhya Pradesh im Jahr 1968 und in Arunachal Pradesh im Jahr 1978 auf den Weg gebracht (für die es jedoch keine Anordnungen zur Umsetzung gibt). Derzeit sind also in sechs von insgesamt neun Staaten in Kraft. In Gujarat ist eine schriftliche Genehmigung für eine eventuelle Konversion zu einer anderen Religion, während in anderen Staaten eine „Mitteilung“ an die zuständigen Behörden notwendig ist.
(PA) (Fides 21/9/2017)


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