ASIEN/MYANMAR - Internationaler Gerichtshof in Den Haag: Regierung muss Dossier zur Lage der Rohingya vorlegen

Freitag, 22 Mai 2020 religiöse minderheiten   genozid   ethnische minderheiten   politik   menschenrechte  

Caritas

Yangon (Fides) - Am Samstag, den 23. Mai, muss die birmanische Regierung gemäß einem Urteil des Internationale Gerichtshof in Den Haag vom 23. Januar, in den ersten Bericht über die Situation Zustand der muslimischen Minderheit der Rohingya in Myanmar vorlegen. Der Gerichtshof forderte die Regierung auf ein erstes “Dossier” auszuarbeiten und nach vier Monaten und anschließend alle sechs Monate weitere Berichte vorzulegen. Die Rohingya-Minderheit, die bis 2017 hauptsächlich im birmanischen Bundesstaat Rakhine ansässig war ist heute hauptsächlich in Bangladesch anzutreffen, wo etwa eine Million Flüchtlinge leben, von denen allein im Sommer 2017 über 700.000 aus Myanmar geflohen sind. Der Fall wird in zwei Sitzungen vor dem Haager Gericht erörtert werden: am 23. Juli 2020, wenn das Gericht Gambia anhört, den Staat, der die Beschwerde offiziell eingereicht hat und am 25. Januar 2021, wenn Myanmar vorsprechen wird.
Der Inhalt des Berichts ist noch unbekannt, aber im April veröffentlichte die birmanische Regierung zwei Dekrete und ordnete Ministerien und Regierungen der Bundesstaaten an, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter keine in der Genozid-Konvention festgelegten Handlungen begehen und verbietet das Beweise zum Volkermord "zerstören oder vernichtet werden .
In den letzten Monaten hat die birmanische Armee unterdessen Bereitschaft gezeigt, sowohl mit der lokalen als auch mit der internationalen Justiz zusammenzuarbeiten: einige Soldaten wurden verhaftt, die der Folter verdächtigt werden, und ausserdem werde man aktiv an der Untersuchung der Ermordung eines Mitarbeiters der Weltgesundheistorganisation in den Konfliktgebieten mitarbeiten. Darüber hinaus kündigte die birmanische Armee am 10. Mai einen viermonatigen Waffenstillstand an, und folgte damit dem von den Vereinten Nationen und dem Papst im März ausgesprichenen Appell zur globalen Waffenruhe während der Corona-Pandemie, dem sich auch die asiatischen Bischöfen und mehreren Ländern angeschlossen hatten. Ausgeschlossen sind jedoch die Chin und Rakhine.
In Bezug auf die Rückführung der Rohingyas aus Bangladesch bekräftigte der Regierungssprecher U Zaw Htay unterdessen, dass das Auftreten der ersten Covid-19-Fällen in den bangladeschischen Flüchtlingslagern in Cox's Bazar wahrscheinlich zu einer weiteren Verzögerung des bereits ungewissen Rückführungsprozesses führen werde.
(MG-PA) (Fides 22/5/2020)


Teilen: