AMERIKA/KOLUMBIEN - Legalisierung von ärztlich begleiteter Stebehilfe: Bischöfe äußern “tiefes Bedauern”

Montag, 16 Mai 2022 menschenrechte   menschenleben   gesetze   bischofskonferenzen  

vaticanews

Bogotà (Fides) - Das kolumbianische Verfassungsgericht hat die Legalisierung der ärztlich assistierten Sterbehilfe beschlossen. Diese ermögliche den Menschen, die dies wünschen, einen würdigen Tod zu sterben, heißt es in der Begründung. Die ärztlich assistierte Sterbehilfe ist aber nur dann zulässig, wenn bei dem Patienten eine körperliche Verletzung oder eine schwere und unheilbare Krankheit diagnostiziert wurde, oder wenn der Patient unter starken körperlichen oder seelischen Schmerzen leidet, die mit dem Konzept eines würdigen Lebens unvereinbar sind. Bisher galt in Kolumbien eine Gefängnisstrafe von 16 bis 36 Monaten für Ärzte, die Sterbehilfe leisteten.
"Im Einklang mit der immerwährenden Lehre der Kirche und ihrer grundlegenden Option, dem Menschen ganzheitlich zu dienen“ äußert die Bischofskonferenz „tiefes Bedauern“ über die Entscheidung des Verfassungsgerichts. In der Stellungnahme mit dem Titel "Wir sind verantwortlich für das Leben" bekräftigen die kolumbianischen Bischöfe ihre Nähe zu allen Menschen und fordern dazu auf, "die Liebe Christi in konkrete Gesten des Gebets, der Zuneigung, des Dienstes und der Begleitung im Angesicht des Schmerzes umzusetzen", wie es der barmherzige Samariter getan hat.
Daher appellieren sie im Namen der katholische Kirche an die Behörden des Landes, "den unverletzlichen Wert des menschlichen Lebens, der in der kolumbianischen Verfassung (Artikel 11) verankert ist, zu achten" und bei den getroffenen Entscheidungen "den Schutz, die Verteidigung und die Pflege des Menschen“ und nicht seine Tod zum Ziel zu haben. Die Leidtragenden, ihre Familien und alle Menschen werden aufgefordert, "der Versuchung zu widerstehen, die manchmal durch Gesetzesänderungen hervorgerufen wird, den Tod durch Medizin herbeizuführen". Schließlich bekräftigen sie, dass "kein Mitarbeiter des Gesundheitswesens gezwungen werden kann, am Tod anderer mitzuwirken", weshalb das Grundrecht auf persönliche Verweigerung aus Gewissensgründen garantiert werden müsse, "ebenso wie die Grundsätze des Auftrags und der Vision der Institutionen, die sie ihrem Wesen nach zugunsten des Lebens ausweisen, geschützt werden müssen".
(SL) (Fides 16/5/2022)


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