La Hora
Guatemala-Stadt (Fides) – Das kirchliche Netzwerk „Red Clamor“, dem Organisationen angehören, die sich im Bereich der Migration, der Flüchtlinge und des Menschenhandels engagieren, schließt sich der Bischofskonferenz von Guatemala an, die sich in der Schlussbotschaft der letzten Jahresvollversammlung besorgt über die neuen Bestimmungen des Staates äußert, die die Arbeit kirchlicher Migrantenheime gefährden (vgl. Fides 28/1/2023). Konkret fordern die Bischöfe eine Änderung der Bestimmungen in Artikel 101 der Vereinbarung Nr. 7-2019 der nationalen Migrationsbehörde.
"Als Organisationen, die in 22 lateinamerikanischen Ländern mit Menschen in erzwungener Mobilität arbeiten, sind wir besorgt darüber, dass die Verpflichtungen, die den Migrantenhäusern in Guatemala auferlegt werden sollen, das Recht auf den Schutz der persönlichen Daten der untergebrachten Migranten beeinträchtigen und sie als vertrauenswürdige Zentren diskreditieren", so Red Clamor. Das Netzwerk betont in diesem Zusammenhang, dass die von den Migrantenhäusern in Guatemala erbrachten Dienstleistungen "kostenlos und für Zehntausende von Menschen, die sich in einer äußerst prekären Situation befinden und keine Mittel haben, um die Kosten für die Unterbringung in Hotels zu decken, von wesentlicher Bedeutung sind".
Red Clamor fordert die Migrationsbehörden der Region deshalb erneut dazu auf, "eine Migrationspolitik zu definieren und zu unterstützen, die die Menschenrechte achtet und weder Migranten noch diejenigen, die humanitäre Hilfe bringen, kriminalisiert". Sie fordern, dass diese Maßnahmen darauf ausgerichtet werden, legale Wege für eine "geordnete, sichere und reguläre Migration" zu schaffen, wie es der von den lateinamerikanischen Regierungen unterzeichnete Globale Pakt vorsieht, um zu verhindern, dass Migranten in internationale kriminelle Netze des Menschenhandels und der Schleusung geraten.
Insgesamt neun Migrantenheime in katholischer Trägerschaft nehmen in Guatemala Land jährlich etwa 25.000 Migranten auf, davon viele, die auf der Suche nach besseren Lebensbedingungen irregulär in ein anderes Land auswandern. Nach der neuen Verordnung machen sich diejenigen, die Personen aufnehmen, die irregulär in ein anderes Land auswandern wollen, des Straftatbestands des illegalen Menschenhandels schuldig, so dass die Arbeit der Migrantenheime aufgrund der vom Staat festgelegten Anforderungen ernsthaft gefährdet ist. Die Bischofskonferenz erklärt dazu in ihrer Botschaft zum Abschluss der Jahrestagung: "Wir sind mit den Forderungen nicht einverstanden, da wir der Meinung sind, dass unsere Migrantenheime als ein respektvoller und kostenloser Dienst der Nächstenliebe erhalten bleiben sollten. Die strikte Anwendung der Vorschriften würde dies verhindern und uns zwingen, sie zu schließen".
Nach Artikel 101 des Abkommens müssen die Einrichtungen über eine individuelle Akte zu jeder ausländischen Person verfügen, die folgenden Daten umfasst: Persönliches Ausweisdokument; biografische und biometrische Daten; medizinische, psychologische, wirtschaftliche und soziale Untersuchungen. Diese Daten müssen auf elektronischem Wege an die Unterdirektion für die Achtung und den Schutz der Grundrechte von Migranten übermittelt werden. Zudem müssen außerdem jeden Monat innerhalb der ersten fünf Tage des Folgemonats aktuelle Daten schriftlich übermittelt werden.
Die Kommission für Mobilitätspastoral der Bischofskonferenz bittet die Behörden deshalb eine Änderung dieses Artikels und die Vereinfachung der Anforderungen für die Betreuung von Migranten und will in regelmäßigen Abständen Berichte und statistische Daten über die betreuten Personen (Anzahl, Nationalität, Alter, Geschlecht und Migrationskategorie) mitteilen, wobei die Zulassung jeder Aufnahmeeinrichtung alle sechs Monate überprüft werden soll.
(SL) (Fides 3/2/2023)