New Delhi (Fidesdienst) – Der Oberste Gerichtshof von Indien hat das Verbot des Handels mit Schlachtvieh in ganz Indien aufgehoben. Es handelt sich um ein Grundrecht, und jeder Bprger ist frei seine Nahrung zu wählen, erklärte der Oberste Gerichtshof.
Das Verbot war im Mai von der Regierung Narendra Modi erlassen worden und betraf den Verkauf von Schlachtvieh, einschließlich Kühe sowie den Viehhandel von Eigentümern von Bauernhöfen.
Die Verordnung wurde von den Staaten im Mordosten und vom Staat Kerala abgelehnt worden (Staaten mit starker christlicher Präsenz) abgelehnt worden, während zahlreiche von der Partei Modis, der Baratya Janata Party, regierte Staaten sie angenommen hatten. Demonstrationen und Petitionen gegen dads Verbot wurden im ganzen Land abgehalten auch mit Unterstützung von Mitglieder der katholischen Kirche Indiens.
Das Verbot hatte vor allem die Bauern und muslimischen und christlichen Händler sowie tausende von Familien und kleine Betriebe, die ihre Existenz auf Viehzucht-und Handel stützten. Außerdem hatten vor allem muslimische Züchter immer mehr Gewalt seitens der sog. „Wachgruppen“ erfahren, die nach eigener Aussage all diejenigen willkürlich ins Visier nahmen, die angeblich das Verbot nicht einhielten; dies ging bis hin zu illegalen und straflos gebliebenen Exekutionen.
Bei den Vorkommnissen des vergangenen Monats hat eine Menschenmenge den 16jährigen Muslim
Junaid Khan gelyncht, der mit dem Zug von Mathura nach Delhi fuhr; er wurde angeklagt Taschen voller Rindfleisch bei sich zu haben. Heftiger Protest ist in verschiedenen indischen Städten ausgebrochen mit dem Slogan “NotInmyName”. Ebenfalls im Juni wurde ein 45 jähriger muslimischer Kaufmann von einer Menschenmenge von mehr als 100 Personen im Viertel Ramgarh von Jharkhand umgebracht; man hatte ihm Fleischtransport in seinem Auto vorgeworfen.
Die Aufhebung des Verbots ist nun mit großer Erleichterung von der muslimischen Gemeinde Indiens und von tausenden von Dalit aufgenommen worden, die oftmals die Aufgabe der Schlachtung hatten.