ASIEN/HEILIGES LAND - Pilgerreisen nur mit Einschränkungen möglich: Beschäftigte des Fremdenverkehrssektors enttäuscht

Mittwoch, 13 Oktober 2021 mittlerer osten   wallfahrten   ortskirchen   fremdenverkehr   heilige stätten  

Jerusalem (Fides) - Tausende Familien im Heiligen Land - darunter auch viele Christen -, die vor der Pandemie vom Fremdenverkehr rund um die Pilgerfahrten zu den Heiligen Stätten lebten, sehen noch immer kein Ende des Tunnels. Seit dem 19. September letzten Jahres haben die israelischen Behörden eine vorsichtige Öffnung für Reisende aus dem Ausland eingeleitet, aber die geringe Zahl der Ankünfte und die harten Bedingungen, die den Pilgern auferlegt werden, sorgen im Tourismussektor weiterhin für Ungewissheit, die insbesondere diejenigen benachteiligt, die in den palästinensischen Gebieten ansässig sind und dort ihre Dienstleistungen anbieten. Ein vom Lateinischen Patriarchat veröffentlichtes Dossier von Florence Budry, beschreibt detailliert die zahlreichen Aspekte, die eine baldige Rückkehr der Pilger, die das Land Jesu besuchen wollen, nicht begünstigen.
Die von den israelischen Behörden ergriffenen Maßnahmen zur Öffnung für den Fremdenverkehr greifen nur langsam und trotz der bereits im Mai 2021, nach der Blitzimpfkampagne, beschlossene Öffnung der Flughäfen für den Zustrom von Pilgern und Touristen aus dem Ausland, belief sich in den folgenden drei Monaten die Zahl der Touristen, die mit einer Reisegenehmigung in Israel landeten, vor allem aufgrund der restriktiven Gesundheitsprotokolle auf etwa zweitausend. Nicht mit den Millionen von Pilgern vergleichbar, die vor der Pandemie jedes Jahr das Heilige Land besuchten. Ende August legte eine erneute Aussetzung der Genehmigungen, die mit der Ausbreitung des Virus in der Delta-Variante begründet wurde, die Pilgerfahrten und alle mit den Pilgerströmen verbundenen Wirtschaftstätigkeiten erneut lahm. Seit dem 19. September genehmigen die israelischen Behörden nur noch die Einreise von Gruppen, die an Reisen teilnehmen, die von lokalen, von der Regierung zugelassenen Reisebüros organisiert werden. Die Pilgergruppen sollen aus mindestens 5 und höchstens 30 Personen bestehen. Reiseveranstalter mit Sitz in den Palästinensischen Gebieten, einschließlich Bethlehem, sind nach wie vor von der Teilnahme an dieser begrenzten Wiederbelebung der touristischen Aktivitäten im Heiligen Land ausgeschlossen.
Touristen und Pilger, die einreisen wollen, müssen nicht nur Bescheinigungen über erhaltene Impfungen vorlegen und ihre Bereitschaft erklären, sich zahlreichen Schnelltests zu unterziehen, sondern auch über eine in Israel und den Palästinensischen Gebieten für die gesamte Dauer ihres Aufenthalts gültige Krankenversicherung verfügen, die auch Covid-19-bedingte Krankheiten abdeckt.
Zu einer kontroversen Debatte über den Zugang zu den Heiligen Stätten in Jerusalem führte unterdessen das Urteil eines israelischen Gerichts von Anfang Oktober, das den Juden erneut das Recht zuerkannte, in den Innenhöfen der Al-Aqsa-Moschee "in Stille" zu beten. Gegen das Urteil legte Rates für Islamische Stiftungen in Jerusalem Einspruch ein. Scheich Omar Al-Kiswani, Leiter der Al-Aqsa-Moschee, warnte davor, durch "provokative Gebete" und den Versuch, "der Al-Aqsa-Moschee eine neue Realität aufzuzwingen", einen "Religionskrieg" auszulösen. Die islamistische Bewegung Hamas, die den Gazastreifen kontrolliert, bezeichnete die Entscheidung als "Angriff auf die Religion und die Heiligkeit" der Heiligen Stadt. Auch die Behörden der sunnitischen Al Azhar-Mosche, bezeichnete das Urteil des israelischen Gerichts als "eine klare Provokation für Muslime in aller Welt". Die Patriarchen und die Oberhäupter der Kirchen des Heiligen Landes erklärten in einer am Montag, den 11. Oktober, veröffentlichten Erklärung, dass das Urteil des israelischen Gerichts "das ausschließliche Recht der Muslime auf ihr Heiligtum untergräbt", und fügten hinzu, dass "die Kirchen Jerusalems ihren muslimischen Brüdern und Schwestern angesichts dieser Ungerechtigkeit, die ihnen widerfahren ist, zur Seite stehen".
(GV) (Fides 13/10/2021)


Teilen: