Kairo (Fides) - Das seit Jahrzehnten von der koptisch-orthodoxen Kirche und den anderen in Ägypten vertretenen christlichen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften erwartete neue Gesetz über den Personenstatus ägyptischer Christen wird möglicherweise während der nächsten Sitzung des ägyptischen Parlaments verabschiedet werden. Die Vermutung über die bevorstehende parlamentarische Verabschiedung des Gesetzentwurfs, der auch Bestimmungen zu Fragen des Familienrechts enthält, wurde vom Parlamentarier Monsef Suleiman, Rechtsberater der koptisch-orthodoxen Kirche, geäußert. Erst vor kurzem kündigte Suleiman den Abschluss der seit langem laufenden Revision des Gesetzestextes im ägyptischen Justizministerium an. Der Überarbeitungsprozess wurde in 16 Arbeitssitzungen im Ministerium durchgeführt, an denen Experten, Beamte der Regierungsabteilung und Vertreter der verschiedenen christlichen Konfessionen teilnahmen, die von den Zivilbehörden eingeladen wurden, den Text debn Wortlaut aller Artikel des Gesetzentwurfs zu prüfen. Der Rechtsberater des koptisch-orthodoxen Patriarchats teilte dem ägyptischen Webportal Masrawy in diesem Zusammenhang mit, dass der überarbeitete Textentwurf demnächst an den Ministerrat geschickt werde, der ihn wiederum der Kontrolle des Staatsrates unterbreiten soll, um ihn dann an das Repräsentantenhaus weiterzuleiten und der parlamentarischen Abstimmung vorzulegen, die die endgültige Genehmigung bestätigt und den Zeitpunkt seines Inkrafttretens festlegt.
Die Einbindung der in Ägypten präsenten christlichen Kirchen in den langwierigen Prozess zur Ausarbeitung eines neuen Personenstandsgesetzes hatte bereits 2014 (vgl. Fides 22/11/2014) auf Initiative des damaligen Übergangsjustizministerium begonnen. Bereits zu diesem Zeitpunkt hatte die Regierungsbehörde den Leitern der verschiedenen Kirchen den Gesetzesentwurf mit der Bitte vorgelegt, den Text zu prüfen und die eigene Überlegungen zu diesem Thema einzureichen. Der Zeitaufwand für die Ausarbeitung des Entwurfs verlängerte sich insbesondere durch die Verhandlungen über die Formulierung eines Textes, der, obwohl einheitlich und für alle gültig, die bestehenden Differenzen in Angelegenheiten wie Trennung und Scheidung, die von den verschiedenen christlichen Konfessionen unterschiedlich geregelt werden, zu berücksichtigen. Der von den Vertretern der verschiedenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften einvernehmlich erarbeitete Entwurf des einheitlichen Gesetzestextes wurde am 15. Oktober 2020 an die Regierungsbehörden übergeben (vgl. Fides 16/10/2020).
(GV) (Fides 6/7/2021)