ASIEN/PAKISTAN - Schutz religiöser Minderheiten vor Zwangskonvertierung: Appell an den Premierminister

Mittwoch, 9 Dezember 2020 konversion   religionsfreiheit   religiöse minderheiten   minderjährige   ehe   glaube   islam   menschenrechte  

Lahore (Fides) - „Das Phänomen der aktuellen Zwangskonvertierungen bedroht die Religionsfreiheit, die Gewissensfreiheit und den religiösen Pluralismus in Pakistan. Es gibt Hunderte von Fällen der Zwangskonvertierung von hinduistischen und christlichen Minderjährigen, die gewaltsam zum Islam konvertiert und mit meist doppelt so alten muslimischen Männern verheiratet wurden. Aus diesem Grund fordern wir eine entschlossene Maßnahmen der pakistanischen Regierung, die auch von Parlament und Justiz untestützt werden", so der Katholik Peter Jacob, Direktor des Center for Social Justice (CSJ), auf einer Online-Konferenz, die gestern, am 8. Dezember mit Hunderten Teilnehmern in Lahore stattfand.
Nach Angaben von CSJ wurden von 2013 bis 2020 allein in den Provinzen Punjab und Sindh insgesamt 162 Fälle von hinduistischen und christlichen Frauen offiziell registriert, die entführt und konvertiert und gewaltsam verheiratet wurden. Jacob bemerkte: "Diese Daten zeigen die Verwundbarkeit von Frauen, die religiösen Minderheiten angehören. Keine Provinz in Pakistan war gegen diesen Missbrauch immun. Rund 46% der konvertierten Frauen waren unter 18 Jahre alt, 16% waren über 18 Jahre alt, während für den Rest der Fälle das Alter nicht erwähnt wird. Von den Frauen, die zum Islam konvertieren mussten, waren 88 Mitglieder der hinduistischen Glaubensgemeinschaft und 72 Christinnen. Die Provinz Punjab hat mit insgesamt 84 Fällen die höchste Anzahl erzwungener Konversionen, gefolgt von der Provinz Sindh mit 71 Fällen. Natürlich gibt es Fälle, die nicht gemeldet werden".
Die Nichtregierungsorganisation CSJ wandte sich in einem sieben Punkte umfassenden Appell an den Premierminister und die gesamte pakistanische Regierung, mit der Bitte um den Schutz von Minderheiten vor erzwungenen Konversionen. Das Ministerium für Menschenrechte wird aufgefordert, eine umfassende Studie zu diesem Thema durchzuführen, einschließlich einer Analyse der Fälle, die vor Gericht verhandelt wurden, und Lösungsvorschläge zu formulieren. Im zweiten Punkt wird darum gebeten, dass die im November 2019 eingesetzte Parlamentarische Kommission Erklärungen abgibt, die auf sachlichen Untersuchungen und umfassenden Datenanalysen beruhen. Der dritte Punkt betrifft die Polizeibeamten: Sie sollen alle anhängigen Fälle untersuchen und Artikel 498b des pakistanischen Strafgesetzbuchs anwenden, der für die Bekämpfung von Zwangskonvertierungen und Kinderehen relevant ist. Unter Punkt vier wird ein Gesetzentwurf gefordert, mit dem alle religiösen Konversionen von einem Zivilrichter überprüft werden sollen, um zusätzlich zum Alter und Familienstand der beteiligten Parteien das Vorhandensein des freien Willens festzustellen. Unterstrichen wird die Notwendigkeit, Änderungen des Gesetzes zur Beschränkung der Kinderehe zu genehmigen (fünfter Punkt), und die Schaffung einer autonomen nationalen Kommission zum Schutz der Minderheitenrechte (sechster Punkt). Schließlich wird der Präsident des Obersten Gerichtshofs von Pakistan gebeten, die Justiz für die Frage der Zwangskonvertierungen zu sensibilisieren.
(AG-PA) (Fides 9/12/2020)


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