AMERIKA/BRASILIEN - Arbeitsreform trotz Opposdition der Kirche und anderer Institutionen angenommen

Donnerstag, 13 Juli 2017 arbeit   menschenrechte   politik   korruption  


Brasilia (Fidesdienst) – Der brasilianische Senat hat mit mit einer Mehrhit von 50 gegen 26 Stimmen die Arbeitsreform von Michel Temer angenommen: das Hauptprojekt und Hauthindernis für die Regierung im vergangenen Jahr. Der Text, der unzählige Proteste und drei Generalstreiks hervorgerufen hatte, zielt auf die Modernisierung des brasilianischen Marktes und die Ankurbelung des brasilianischen Marktes, die trotz einiger Aufwärtsanzeichen noch immer in der schwersten Krise der letzten Jahrzehnte steckt. Eine Gruppe von Senatoren hatte den Senatspräsidenten genau in dem Augenblick blockiert, als die Sitzung zur Abstimmung über diese Reform beginnen sollte. Die Sitzung wurde für 6 Stunden unterbrochen, und erst nach 22 Uhr am 11. Juli war die Abstimmung möglich geworden.
Die Brasilianische Bischofskonferenz (CNBB), zhusammen mit 11 weiteren Institutionen hatte den Text der Reform heftig kritisiert, weil er dem Arbeitgeber weitgehende Macht zugesteht, aber den Arbeitnehmer nicht schützt. Die CNBB hatte eine Note veröffentlicht, in der erklärt wurde, dass der Text verfassungswidrige Vorschläge enthalte; es wurde auch ein erheblicher Rückschritt im sozialen Bereich hervor gehoben. Vor wenigen Tagen hat der Vorsitzende der CNBB, der Erzbischof von Brasilien, Kardinal Sergio da Rocha erklärt, dass die CNBB die Krise im Land diskutiere. „Die politische Krise darf nicht weitergehen!“ (s. Fides 4/07/2017); er verurteilte die Korruption im Land
und die Arroganz der Behörden gegenüber den Belangen der Öffentlichkeit.
Einige der neuen Maßnahmen der Arbeitsreform machen Einwände seitens der Arbeitnehmer gegenüber den Unternehmen schwerer; erleichtern die Einstellung von Privatpersonen in Schlüsselpositionen, schaffen die bisher obligatorisch an die Gewerkschaften zu zahlenden Steuern (in Brasilien gibt es 17.082 Gewerkschaften; im Vergleich dazu gibt es in Argentinien nur 100) ab; ermöglichen es, dass die getroffenen Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Vorrang vor Gesetzesbestimmungen haben, sodass man z.B. auch 12-stündige Arbeitsschichten pro Tag aushandeln kann. (CE) (Fidesdienst, 13/07/2017)


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