ASIEN/NAHER OSTEN - Wahl des neuen Patriarchen: Armenisch-katholische Bischöfe versammeln sich ab dem 20. September im Vatikan

Samstag, 28 August 2021 mittlerer osten   ostkirchen   bischöfe   synodalität   papst franziskus  

Vatican Media

Aleppo (Fides) - Die armenisch-katholischen Bischöfe der Diözesen im Nahen Osten und in den Ländern der armenischen Diaspora werden sich ab dem 20. September in Rom treffen, um ihren neuen Patriarchen zu wählen. Dies bestätigte der armenisch-katholische Erzbischof von Aleppo, Boutros Marayati, derzeitiger Administrator des armenisch-katholischen Patriachats Kirche gegenüber Fides. "Die Heilige Synode Synode, die am 22. Juni im libanesischen Kloster Unserer Mutter von Bzommar eröffnet, war nicht erfolgreich", erinnert sich Erzbischof Marayati, „In fünfzehn Tagen hat kein Kandidat zwei Drittel der Stimmen der zwölf an der Synode teilnehmenden Bischöfe erhalten, die erforderliche Schwelle, um zum Nachfolger des am 25. Mai verstorbenen Patriarchen Krikor Bedros XXI Ghabroyan gewählt zu werden (auf dem Foto mit Papst Franziskus, Anm. d. Red.)“. Deshalb seien die Sitzungen der Wahlsynode gemäß dem Kanon der Ostkirchen unterbrochen und die Angelegenheit an den Papst weitergeleitet worden. „Nun werden wir uns am 20. September im Päpstlichen Armenischen Kolleg in Rom erneut zu zweitägigen geistlichen Exerzitien treffen. Ab dem 22. September beginnt dann die Synodenversammlung zur Wahl des neuen Patriarchen, die unter dem Vorsitz von Kardinal Leonardo Sandri, Präfekt der Kongregation für die Orientalischen Kirchen, stattfinden wird“, erklärt Erzbischof Marayati.
Was das Verfahren für die Wahl der Patriarchen betrifft, so bestimmt der erste Absatz des Kanons 72 des Kanonischen Kodex der Ostkirchen: "Gewählt ist derjenige, der zwei Drittel der Stimmen erhalten hat, es sei denn, dass durch besondere Bestimmung festgestellt wird, dass nach einer angemessenen Anzahl von Wahlgängen, mindestens drei, die absolute Mehrheit der Stimmen ausreicht (eine Möglichkeit, die jedoch derzeit im Codex der armenisch-katholischen Kirche nicht vorgesehen ist, Anm. d. Red.) und die Wahl gemäß Kanon 183, §§ 3 und 4, abgeschlossen wird". Der zweite Absatz desselben Kanons 72 stellt klar: "Wenn die Wahl nicht innerhalb von fünfzehn Tagen, ab der Eröffnung der Bischofssynode der Patriarchalkirche erfolgreich abgeschlossen werden kann, wird die Angelegenheit an den Papst verwiesen".
Sollte die Bischofssynode der armenisch-katholischen Kirche erneut nicht mit einer eindeutigen Wahl enden, wäre das positive Ergebnis der Wahlversammlung jedoch durch eine Reihe von Ausnahmeregelungen gewährleistet, die es nach einer bestimmten Anzahl erfolgloser Abstimmungen ermöglichen würden, den Kandidaten zum Patriarchen zu wählen, der die absolute Mehrheit (die Hälfte plus eine) der abgegebenen Stimmen erreicht. Bleibt die Wahl aus, wird der Kandidat, der die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält, zum Patriarchen gewählt. Wenn schließlich zwei Kandidaten dieselbe Anzahl von Stimmen erhalten, wird der Bischof Patriarch der auf die meisten Jahre seit der Priesterweihe zurückblicken kann.
(GV) (Fides 28/8/2021)


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