AFRIKA/D. R. KONGO - Bischöfe: “Unsere Daten stimmen nicht mit denen der Wahlkommission überein“

Freitag, 11 Januar 2019 bischöfe   wahlen  

Kinshasa (Fides) - Die Bischöfe der Demokratischen Republik Kongo "nehmen die vorläufigen Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen vom 30. Dezember 2018 zur Kenntnis", die - wie sie unterstreichen - "zum ersten Mal in der jüngsten Geschichte unseres Landes den Weg zum Wechsel an der Spitze des Staates ebnen“. Gleichzeitig bekräftigen sie jedoch, "dass die Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen, die von der Wahlkommission (CENI) veröffentlicht wurden, nicht den Ergebnissen der rund 40.000 Wahlbeobachter entsprechen, die von Beobachtern unter der Schirmherrschaft der bischöflichen Kommission für Gerechtigkeit und Frieden in Wahllokalen und bei der Auszählung der Stimmen gesammelt wurden".
Die Mitglieder des Ständigen Ausschusses der Kongolesischen Bischofskonferenz (CENCO) veröffentlichten ihre Erklärung nach der Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisse der Wahl durch die Wahlkommission, aus denen Félix Tshisekedi als künftiger Präsident hervorgeht. Er schlug den anderen Oppositionskandidaten Martin Fayulu Madidi, der Zweiter wurde, und den der Partei des scheidenden Präsidenten Joseph Kabila, Emmanuel Ramazani Shadary (vgl. Fides 10/1/2019). Unterdessen beansprucht Fayulu den Wahlsieg für sich und behauptet Opfer von Wahlbetrug zu sein.
Am 3. Januar hatte die CENCO erklärt, dass "die Daten, die wir aus den Protokollen der Wahllokale erhalten haben, die Wahl eines Kandidaten als Präsident der Republik eindeutig belegen" (vgl. Fides 8/1/2019).
Die veröffentlichten Ergebnisse sind unterdessen noch unvollständig, da in der von der Ebola-Epidemie und der Anwesenheit bewaffneter Gruppen, die unter Sicherheitsbedingungen nicht zulassen, betroffenen Region des Landes erst im März gewählt werden wird.
Die Bischöfe fordern jeden auf, "jegliche Form von Gewalt zu vermeiden“. „Wenn eine Partei die vorläufigen Ergebnisse anficht, bitten wir sie, das Verfahren in Übereinstimmung mit der Verfassung und dem Wahlgesetz auf den Weg zu bringen. "
(L.M.) (Fides 11/1/2019)


Teilen: