ASIEN/PAKISTAN - Justitia et Pax: „Es war keine Wahl sondern eine Auswahl“

Montag, 9 November 2015 demokratie   religiöse minderheiten   religionsfreiheit   menschenrechte   wahlen  

Lahore (Fides) – Bei den Wahlen in den Provinzen Punjab und Sindh wurden nach Ansicht der Jusitita-et-Pax-Kommission der pakistanischen Bischöfe, den Minderheiten auf der Grundlage des geltenden Wahlrechts, die Möglichkeit verweigert, eigne Vertreter zu wählen: es handle deshalb sich nicht um eine „Wahl“, sondern um eine „Auswahl“. Das 2022 eingeführte heute geltende Wahlrecht sieht vor, dass die Parteien Vertreter aus religiösen Minderheiten auswählen und sie in ihre Listen aufnehmen.
Das derzeitige Wahlrecht für lokale Verwaltungen sei diskriminierend für Minderheiten und verstoße damit gegen die Verfassung des Landes, so die Kommission: Das Wahlrecht “reflektiert die Vorurteile und den antidemokratischen Ansatz der Regierung im Hinblick auf die Rechte von religiösen Minderheiten”.
Die jüngste Wahl wurde von verschiedenen christlichen Parteien und Gruppen Vertretern anderer Minderheiten boykottiert. Auf der Grundlage der geltenden Bestimmungen werden die 10 für Vertreter religiöser Minderheiten vorgesehenen Sitze von der stärkeren Partei, nach deren eigenen Gutdünken besetzt. Ein solches System halten Vertreter religiöser Minderheiten für nicht akzeptabel. Die “Pakistan Christian Alliance”, in der sich 20 christliche Parteien zusammenschließen boykottierte deshalb die Wahl, ebenso die Ahmadi. Christen, Hindus, Sikh und Ahmadi in Pakistan fordern Gleichberechtigung für alle. (PA) (Fides 9/11/2015)


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