Jaipur (Fides) – Im Bundesstaat Rajasthan im Norden Indiens an der Grenze zu Pakistan hat sich die „Jaipur Catholic Welfare Society” an den Obersten Gerichtshof gewandt, um gegen das Anti Konversionsgesetz „Rajasthan Prohibition of Unlawful Religious Conversion Act von 2025” vorzugehen, mit der Begründung, dass dieses Gesetz gegen die indische Verfassung verstößt. „Die Struktur des Gesetzes zielt nur darauf ab, Angst in den Köpfen der Menschen zu schüren und von Konversionen abzuschrecken”, erklärt die katholische Organisation mit Sitz in der Hauptstadt des Bundesstaates, Jaipur. Der Oberste Gerichtshof erklärte die Klage für zulässig und forderte die Regierung von Rajasthan auf, den Antrag zu erläutern. Der Rechtsanwalt Rajeev Dhavan, der den Kläger vertritt, erklärte: „Wir haben Fragen der Gesetzgebungskompetenz sowie verfassungsrechtliche Beschränkungen aufgeworfen” und berichtete, dass der Fall in etwa einem Monat vor Gericht verhandelt werde.
Das umstrittene Gesetz wurde im September 2025 von der parlamentarischen Versammlung des Bundesstaates Rajasthan verabschiedet (vgl. Fides 24/9/2025). Gemäß dieser Regelung gilt eine Konversion als „illegal und nichtig“, wenn sie durch „falsche Angaben, Gewalt, unzulässige Beeinflussung, Nötigung, betrügerische Mittel oder durch Heirat“ zustande gekommen ist. Die Katholiken von Jaipur weisen darauf hin, dass die Verwendung mehrdeutiger Begriffe wie „betrügerische Mittel” es ermöglicht, jede religiöse Konversion als „illegal” zu interpretieren, wodurch die freie Wahl des individuellen Gewissens faktisch verhindert und das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit, das durch die indische Verfassung geschützt ist, eingeschränkt wird.
Auch im indischen Bundesstaat Maharashtra im Westen Indiens haben die örtlichen Katholiken einen offenen Brief an Premierminister Shri Devendra Padnavis geschickt, in dem sie ihre „tiefe Besorgnis” über den Gesetzentwurf zur Religionsfreiheit zum Ausdruck bringen, den die Regierung in diesem Bundesstaat einführen will. „Religion ist eine Frage des persönlichen Glaubens: Der Glaube an Gott ist eine Frage des Gewissens, eine heilige und individuelle Entscheidung”, erklärt der katholische Anwalt Raphael D'Souza, Mitglied der „All India Catholic Union”, der größten Bewegung katholischer Laien in Indien und ganz Asien (über 16 Millionen Menschen), gegenüber Fides. Er ist einer der Unterzeichner des Schreibens.
„Das Recht, seinen Glauben auszuüben, zu predigen und zu verbreiten, ist ein Grundrecht, das in unserer Verfassung verankert ist und nur zum Schutz vor öffentlichen Unruhen angemessene Einschränkungen vorsieht. Die Verfassung besagt eindeutig, dass der Staat in Fragen des persönlichen Glaubens keine Rolle spielt“, so der Anwalt. „Unter dem Vorwand, Zwangskonvertierungen einzuschränken, haben jedoch 12 Bundesstaaten ‚Gesetze zur Religionsfreiheit‘ oder Anti-Konversionsgesetze erlassen“, stellt er fest.
Das erste Gesetz dieser Art wurde 1967 in Odisha verabschiedet. Seitdem haben elf weitere Bundesstaaten dasselbe getan und immer strengere Strafbestimmungen eingeführt. „Aber trotz der unzähligen Anzeigen (gegen christliche Missionare und trotz der Angriffe auf Einzelpersonen, Institutionen und Kultstätten“, so D'Souza weiter, „bleibt die Verurteilungsquote praktisch bei Null. Dies lässt vermuten, dass diese Gesetze missbraucht wurden, um die karitative und pädagogische Arbeit christlicher Organisationen insbesondere zugunsten marginalisierter oder unterdrückter Gemeinschaften zu behindern“. Darüber hinaus warnt er, dass in den Bundesstaaten, in denen diese Gesetze in Kraft sind, „die interreligiösen Spannungen, die Disharmonie und die Gewalt zunehmen“.
So schrieben die örtlichen Katholiken an den Ministerpräsidenten: „Der Bundesstaat Maharashtra hat sich bisher als säkular profiliert und sich der Welle von Anti-Konversionsgesetzen widersetzt. Nun scheint es jedoch den Willen zu geben, ein solches Gesetz einzuführen. Rechtfertigen die Statistiken eine solche Gesetzgebung? Als der Staat Maharashtra 1960 gegründet wurde, machten Hindus etwa 82,24 % der Bevölkerung aus, während Christen etwa 1,42 % ausmachten. Im Jahr 2001 war die hinduistische Bevölkerung von 32,5 Millionen (1961) auf 77,8 Millionen angewachsen, während die christliche Bevölkerung von 560.000 auf eine Million gestiegen war, was einem prozentualen Rückgang von 1,42 % auf 0,96 % entspricht. Auch auf nationaler Ebene verzeichnete die christliche Bevölkerung einen negativen Trend, von 2,44 % im Jahr 1961 auf 2,30 % im Jahr 2011. Die offiziellen Daten der Volkszählung zeigen also einen Rückgang der Christen, gleichzeitig stieg jedoch die Zahl der Übergriffe auf Christen, die im Jahr 2024 bei etwa 840 lagen. Vor diesem Hintergrund fragen die Katholiken: Ist der Gesetzentwurf zur Religionsfreiheit wirklich notwendig? Oder handelt es sich um ein politisches Instrument, um die fundamentalistischen Elemente innerhalb der Mehrheitsgemeinschaft zu beschwichtigen und die Christen zu schikanieren, indem ihre Arbeit benachteiligt und Aktionen der Nächstenliebe, des Mitgefühls und des friedlichen Zusammenlebens behindert werden?“.
Il governo dello stato di Maharashtra, conclude la lettera "ha la responsabilità di salvaguardare i diritti di tutti i cittadini, indipendentemente dalla loro fede: che siano indù, musulmani, buddisti o cristiani, ogni cittadino si rivolge a lei per essere protetto dall'abuso della legge".
Die Regierung des Bundesstaates Maharashtra, heißt es in dem Schreiben abschließend, „hat die Verantwortung, die Rechte aller Bürger zu schützen, unabhängig von ihrem Glauben: Ob Hindu, Muslim, Buddhist oder Christ, jeder Bürger wendet sich an sie, um vor Gesetzesmissbrauch geschützt zu werden”.
(PA) (Fides 19/11/2025)