AMERIKA/NICARAGUA - Bischöfe zum Gesetz Nr. 779 zur Gewalt gegen Frauen: Kirche kann keine polizeilichen Aufgaben übernehmen

Mittwoch, 17 September 2014

Managua (Fides) – Der stellvertretende Vorsitzende der Bischofskonferenz von Nicaragua (CEN), Bischof César Bosco Vivas Robelo von Leon, gab bekannt, dass der Vorsitzende der sandinistischen Regierungspartei, Edwin Castro, die Kirche von den im Gesetz Nr. 779 vorgesehenen Aufgaben bei der Vorbeugung gegen die Gewalt gegen Frauen befreit. Das Gesetz war ohne vorherige Beratung mit kirchlichen Stellen verabschiedet worden.
Dieses “Gesetz zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen” legt ursprünglich im Artikel 46 fest, dass die kirchlichen Pastoralkommissionen die Aufgabe eines Kommissariats für Frauen (Dienststellen des Ministeriums für Frauen) übernehmen und damit polizeiliche Aufgaben übernehmen, wenn es um das Ergreifen von Vorsichtsmaßregeln geht.
"Der Abgeordnete Castro, war sehr entgegenkommend und erklärte, man habe die Kirche zu solchen Aufgaben nicht zwingen wollen“, so Bischof Bosco im Anschluss an das Gespräch mit dem Politiker. Bischof Bosco Vivas ist auch Vorsitzender der bischöflichen Kommission für Familienpastoral und fügt hinzu, dass man sich deshalb einig geworden sei, dass eine Revision des Gesetzes im beiderseitigen Einvernehmen stattfinden müsse. (CE) (Fides, 17/09/2014)


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