EUROPA/UKRAINE - Parlament beschließt Gesetz: Mit dem Moskauer Patriarchat verbundene orthodoxe Kirche in der Ukraine wird verboten

Mittwoch, 21 August 2024

Von Chiara Dommarco
Kiew (Fides) - Am Dienstag, den 20. August, hat das ukrainische Parlament, in zweiter Lesung den Gesetzesentwurf 8371 „Über den Schutz der Verfassungsordnung auf dem Feld religiöser Organisationen“ angenommen, der die Aktivitäten religiöser Organisation, die mit der Russischen Föderation verbunden ist, auf ukrainischem Territorium verbietet, wobei die ukrainisch-orthodoxe Kirche des Moskauer Patriarchats (UOK-MP) ausdrücklich erwähnt wird. Das Gesetz wurde mit 265 Ja-Stimmen, 29 Gegenstimmen, 4 Enthaltungen und 24 Nein-Stimmen angenommen.
Der Gesetzestext, der am 16. August vom Ausschuss für humanitäre Hilfe und Informationspolitik gebilligt wurde, definiert zunächst, was das Gesetz selbst unter einer „ausländischen religiösen Organisation“ versteht, d.h. eine Organisation, die „nach der Gesetzgebung eines anderen Staates gegründet und/oder als juristische Person registriert wurde, der sich außerhalb der Ukraine befindet“ (Artikel 2, Absatz 1).
In der Folge nennt das Gesetz zwei Kriterien, die bei gleichzeitiger Erfüllung durch eine ausländische religiöse Organisation deren Existenz auf ukrainischem Territorium verbieten: 1) sie hat ihren Sitz in einem Staat, „der als derjenige anerkannt ist, der eine bewaffnete Aggression gegen die Ukraine durchgeführt hat oder durchführt und/oder einen Teil des ukrainischen Territoriums vorübergehend besetzt hält“; 2) sie „führt direkt oder indirekt eine bewaffnete Aggression gegen die Ukraine“ (Artikel 2 Absatz 2). In Artikel 3 wird die UOK als „ideologischer verlängerter Arm des Regimes des Aggressorstaates, der an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt ist, die im Namen der Russischen Föderation und der Ideologie der ‚russischen Welt‘ begangen werden“, definiert und ihre Existenz auf ukrainischem Hoheitsgebiet ausdrücklich untersagt. Ebenso sind religiöse Organisationen, die mit ausländischen religiösen Organisationen verbunden sind, die durch das betreffende Gesetz für illegal erklärt wurden, und/oder religiöse Organisationen, die die Bestimmungen von Artikel 5 des Gesetzes von 1991 „Über die Gewissensfreiheit und religiöse Organisationen“ (Artikel 3, Absatz 3) nicht erfüllen, verboten. Der Artikel 5 des genannten Gesetzes sieht unterdessen die Trennung der Kirche und der religiösen Organisationen vom Staat vor, woraus der Gesetzgeber die Verpflichtung zur Nichteinmischung des Staates in die Aktivitäten der politischen Parteien und umgekehrt die Nichteinmischung des Staates in die „legitimen Aktivitäten“ der religiösen Organisationen ableitet. Nach den Bestimmungen des neu verabschiedeten Gesetzes werden die Immobilien und das Kapital der verbotenen religiösen Organisation vom Staat eingezogen, mit Ausnahme des Eigentums für liturgische Zwecke (zweiter Abschnitt, Absatz 2.2.b).
Das Gesetz tritt 30 Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft, mit Ausnahme von Gerichtsverfahren gegen Gemeinden der UOK, für die es neun Monate nach dem Datum der Veröffentlichung in Kraft treten soll.
Der Gesetzentwurf 8371 wurde bereits am 19. Oktober 2023 in erster Lesung mit einer Mehrheit von 267 Stimmen (bei 15 Gegenstimmen) angenommen. Am 23. Juli 2024 hatte eine Gruppe von Abgeordneten das Parlament besetzt, nachdem sie erfahren hatte, dass der Gesetzentwurf nicht auf der letzten Tagesordnung stand, die vom ukrainischen Parlament debattiert und verabschiedet werden sollte. Einer der Hauptbefürworter des Gesetzentwurfs 8371 war Petro Porošenko, ehemaliger Präsident der Ukraine zwischen 2014 und 2019 und derzeitiger Generalsekretär der Europäischen Solidaritätspartei (Jevropejs'ka Solidarnist').
Am 24. Februar 2022, kurz nach Ausbruch des Konflikts, distanzierte sich Metropolit Onufrij (Berezovs'kij), das Oberhaupt der UOK, öffentlich von den von Moskau durchgeführten Militäroperationen. Die UOK ist nicht zu verwechseln mit der Orthodoxen Kirche der Ukraine (OKU), die von Metropolit Epifanij (Dumenko) geleitet wird und der im Januar 2019 vom Ökumenischen Patriarchen von Konstantinopel die Autokephalie gewährt wurde, womit die Unabhängigkeit vom Moskauer Patriarchat bestätigt wurde.
(Fides 21/8/2024)


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