ASIEN/KASACHSTAN - Seligsprechungsprozess für die Russlanddeutsche Gertrude Detzel eröffnet

Donnerstag, 26 August 2021 seligsprechungsprozess   laien   evangelisierung  

Karaganda (Fides) - In Kasachstan wurde offiziell die diözesane Phase des Seligsprechungsprozesses der Russlanddeutschen Gertrude Detzel eröffnet, sie hatte als engagierte Katholikin "durch ihren inbrünstigen Glauben und ihr Lebensbeispiel das Entstehen von Berufungen zum Priesteramt und zum Ordensleben gefördert“, so Bischof Adelio Dell'Oro von Karaganda, wo die Dienerin Gottes bis zu ihrem Tod im Jahr 1971 lebte.
Von Kindheit an träumte sie davon, sich dem Herrn zu widmen, sie wollte Nonne werden, aber in der UdSSR konnte dieser Traum nicht in einer „kanonischen“ Form verkörpert werden, und so wurde „Gertrude wurde eine Dienerin Gottes in der Welt: Sie evangelisierte und katechisierte andere mit ihrem Wort, ihrem Gebet, aber vor allem ihrem eigenen Lebensbeispiel, was in Ermangelung von Priestern und offenen Kirchen besonders wertvoll und notwendig war", erklärt der Bischof zum Lebenslauf von Gertrude Detzel.
Mit Kriegsbeginn 1941 wurde Gertrude Detzel in die Stadt Pakhta Aral im Süden Kasachstans deportiert, wo sie Baumwolle pflückte und das persönliche Gebet und ihr Bemühen um Evangelisierung fortsetzte, indem sie die Menschen im Stillen zu Gott führte. Sie wurde mehrfach verlegt und zu Zwangsarbeit verurteilt. 1956 erlaubte man ihr, das letzte Lager, in das sie deportiert worden war, zu verlassen, und sie zog nach Karaganda, wo sie sich ganz in den Dienst der vielen Gläubigen in der Gegend stellte.
"Diese mutige Frau schaffte es nicht nur, unter den schwierigen Bedingungen der stalinistischen Unterdrückung ihren Glauben zu bewahren, sondern predigte auch furchtlos Jesus Christus den Gefangenen des Gulag", heißt es in der Kurzbiografie, die der Postulator Pater Ruslan Rachimbernow verfasst hat. Mit Beginn der diözesanen Phase des Prozesses wurde eine Sonderkommission eingesetzt, die Zeugenaussagen über Gertrude Detzels Leben sammeln soll. Nach Abschluss der diözesane Phase des Verfahrens, werden die Unterlagen an die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse gesandt, die sich in einer zweite Phase mit dem Verfahren befasst.
(LF) (Fides 26/8/2021)


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