Kairo (Fides) - Der ägyptische Präsident Abdel Fattah al Sisi bestätigt per Dekret die Einrichtung des Rats für die Verwaltung der Stiftungen der katholischen Kirche in Ägypten. Das Präsidialdekret vom 27. Februar im Amtsblatt als Bestimmung Nr. 80/2021 veröffentlicht. Ein ähnliches Präsidialdekret richtete auch den Verwaltungsrat für die Stiftungen der evangelisch-christlichen Gemeinschaft in Ägypten ein. Die beiden Gremien wurden mit dem Gesetz 190 von 2020 offiziell auf den Weg gebracht. Das neue Dekret des Präsidenten sieht vor, dass der koptisch-katholische Patriarch Ibrahim Isaac Sidrak für einen Zeitraum von vier Jahren an der Spitze des Verwaltungsrates des Gremiums steht. Dem Rat gehören neben dem Patriarchen elf Mitglieder an, darunter Bischöfe, Priester, Laien und Laien, die die auf ägyptischem Gebiet anwesenden katholischen Gemeinden vertreten.
Das Präsidialdekret schließt den 2019 begonnenen Prozess der Einrichtung einer Regierungskommission ab, die mit der Ausarbeitung eines Gesetzes für die Verwaltung von Vermögenswerten der katholischen Kirche und der in Ägypten anwesenden evangelischen Kirchen beauftragt ist. Im Jahr 2019 hatten die katholische Kirche und die evangelisch-christlichen Konfessionen bei den zuständigen Regierungsstellen einen Antrag gerichtet, mit der Bitte Gremien einzurichten, die für die Kontrolle und ordnungsgemäße Verwaltung ihres Eigentums und ihrer Immobilien nach dem Vorbild der Verwaltung der Vermögenswerte der koptisch-orthodoxen und islamischen Gemeinschaften zuständig sein sollen. Die jetzt eingerichteten und mit einem Verwaltungsrat ausgestatteten Gremien sollen fortan für eine ordnungsgemäße Verwaltung der kirchlichen Vermögenswerte sorgen, einschließlich derjenigen, die Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten sind. In einem Interview, das Fides im Januar 2020 veröffentlichte (vgl, Fides 28/1/2020), hatte, koptisch-katholischer Bischof von Assiut, Kyrillos William berichtet, dass die fraglichen Stellen "auch die korrekte Verwendung von Spenden überwachen und jeglichen persönlichen Gewinn von Privatpersonen bei der Nutzung kirchlicher Vermögenswerte vermeiden müssen". Die beiden kürzlich eingerichteten Gremien sollen einen Jahresbericht und ein Budget für die Verwaltung der ihnen anvertrauten kirchlichen Vermögenswerte erstellen und den zuständigen Zivilbehörden vorlegen.
(GV) (Fides 28/1/2020)