ASIEN/PAKISTAN - Oberstses Gericht will für Arzoo Raja Unterbringung im Heim und einen amtlichen Vormund

Montag, 23 November 2020 menschenrechte   kindheit   ehe   gerechtigkeit   religiöse minderheiten   diskriminierung   kinderbräute  

Karatschi (Fides) - Der Oberste Gerichtshof von Sindh hat angeordnet, dass die minderjährige Katholikin Arzoo Raja, die entführt, und zur Heirat und Konvertierung zum Islam gezwungen wurde (vgl. Fides 21/10/2020) in einem von den staatlichen Sozialdiensten betriebenen Heim verbleiben soll. In der heutigen Anhörung erlaubte der Richter dem Mädchen noch nicht, zu seiner Herkunftsfamilie zurückzukehren, sondern ordnete an, dass sie in zunächst der staatlichen Einrichtung bleiben soll. Damit wurde das Mädchen einerseits endgültig aus den Händen des Entführers befreit, doch die Tatsache, dass das Mädchen nicht zu ihren Eltern zurückkehren kann rief in katholischen Kreisen eine gewisse Enttäuschung hervor. Die Familie von Arzoo wird im Einvernehmen mit den Anwälten beim Obersten Gerichtshof von Pakistan Berufung einlegen, um das Sorgerecht für Arzoo zu erhalten.
„Wir haben erwartet, dass sie der Familie anvertraut wird. In der Vergangenheit gab es Fälle, in denen minderjährige Töchter in die Familie zurückgebracht wurden. Der Richter hat Arzoo angewiesen, so lange im Pflegeheim zu bleiben, wie es das Mädchen will. Wir wollen die Justiz jedoch auffordern, das Sorgerecht für die Minderjährige ihren Eltern anzuvertrauen", so Pfarrer Saleh Diego, Generalvikar und Leiter der Justitia-et-Pax-Kommission der Erzdiözese Karatschi, nach dem Urteil des Obersten Gerichts in Sindh.
Pfarrer Saleh Diego sagt: "Das Gericht hätte berücksichtigen sollen, dass es sich um eine Minderjährige handelt, die ein schweres Trauma erlitten hat und nach ihrer Entführung unter Druck steht" (vgl. Fides 24/10/2020, 3/11/2020 und 9/11/2020). "Wir bitten um die Achtung unserer Rechte als pakistanische Bürger", betont der katholische Geistliche.
Der muslimische Anwalt Jibran Nasir, der Arzoo Rajas Eltern vertritt, bestätigt: "Der Oberste Gerichtshof von Sindh gehört die Beschwerde von Azhar Ali, des Entführers von Arzoo Raja, abgelehnt, der behauptet die Eheschließung sei legal, weshalb das Sorgerecht für das Mädchen, dem Ehemann zustehe und laufende Anklagen gegen ihn aufgehoben werden sollen. Es sollte hervorgehoben werden, dass diese Forderungen des Entführers wurden in keiner Weise berücksichtigt wurden".
„Das Gericht hatte bereits in der vorherigen Anhörung die Ehe für illegal erklärt und die Angklagen gegen Azhar Ali aufrechterhalten. Nach der heutigen Anhörung unter Berufung auf den Artikel 375 Absatz 5 des pakistanischen Strafgesetzbuchs wurde auch der Tatbestand der Vergewaltigung eines Mädchens unter 16 Jahren bestätigt, ein Verbrechen, das mit lebenslanger Haft oder Todesstrafe bestraft werden kann", so der Anwalt weiter. "Das Gericht hat bestätigt, dass Arzoo sich in das Pflegeheim zurückziehen wird, und das Innenministerium von Sindh angewiesen, einen amtlichen Vormund aus des Amtes der Sozialfürsorge zu ernennen, der Arzoo zur psychologischen Beratung treffen und ihren Weg begleiten wird. Es ist ein Schritt nach vorne, weil Arzoo in Sicherheit ist. Wir werden jetzt unser Bestes tjun und beim Obersten Gerichtshof eine Berufung einlegen, damit das Mädchen zu ihren Angehörigen zurückkehrt“.
(AG-PA) (Fides 23/11/2020)


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