AFRIKA/MAURITIUS - Coronavirus: Kardinal Piat ruft zur Einahltung der behördlichen Präventionsmaßnahmen und zum Gebet auf

Dienstag, 24 März 2020 ortskirchen   coronavirus  

Port- Louis (Fides) - "Ich bin mit allen verbunden, angesichts der Isolation, in der wir heute leben (...) Obwohl die Isolation für uns alle schwierig ist, bitte ich um strikte Einhaltung der Anweisungen der Behörden. Damit tun wir etwas für unsere Brüder und Schwestern", so Kardinal Maurice Piat, Bischof von Port-Louis, in einer Botschaft, in der er die Bevölkerung auffordert, die Anweisungen der Behörden genau zu befolgen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.
Der Kardinal hatte bereits am 19. März veranlasst, dass Kirchen bis auf weiteres geschlossen bleiben und nur 20 Personen zur Teilnahme an den Trauerfeiern berechtigt sind. "Im Moment können die Kirchen die Gläubigen leider nicht mehr willkommen heißen", kündigte Kardinal Piat an. "Doch wir sind eingeladen, unsere Herzen für andere zu öffnen und für sie zu beten. Lassen Sie uns insbesondere für die älteren und kranken Menschen beten, die besonders gefährdet sind. Lassen Sie uns beten für Ärzte und Beschäftigte im Gesundheitswesen, die auf die Probe gestellt werden; wir beten für diejenigen, deren wirtschaftliche Situation bereits von der Epidemie hart war; wir beten für diejenigen, die unter schwierigen Bedingungen der Armut oder der Einsamkeit leben. "
Alle Religionsvertreter der Insel arbeiten mit den Behörden zusammen, um die notwendigen Präventionsmaßnahmen umzusetzen. Ach der Leiter der Jummah-Moschee, Nissar Ramtoolah, betont dass "Empfehlungen zu vorbeiugenden Vorsichtsmaßnahmen in den Moscheen bereits umgesetzt werden".
In Mauritius wurden seit dem 18. März ingesamt 28 Coronavirus-Fälle diagnostinziert und 2 Patienten sind gestorben.
Die Insel hat ihren Flughafen und ihre Häfen geschlossen und seit dem 23. März bis 2. April eine Ausgangssperre verhängt. Der Premierminister teilt mit, dass während der Ausgangssperre nur Personen mit einer vom Polizeikommissariat ausgestellten Sondergenehmigung unterwegs sein dürfen. Zuwiderhandlung ist strafbar.
(L.M.) (Fides 24/3/2020)
 


Teilen: