San Salvador (Fides) – Die katholische Kirche von El Salvador erinnert an die Notwendigkeit eines so genannten Versöhnungsgesetzes, das den Opfern des bewaffneten Konflikts, der das Land in den Jahren 1980-1992 ausblutete, Gerechtigkeit garantiert. "Wir sind sehr besorgt und sprechen im Namen des Volkes. Wir sehen nicht den Willen der gesetzgebenden Versammlung, der Entscheidung des Verfassungsgerichts nachzukommen", so Erzbischof José Luis Escobar von San Salvador. In seiner sonntäglichen Pressekonferenz stellte Erzbischof Escobar "die wahren Absichten der Abgeordneten“ in Frage, „die drei Verlängerungen beantragten - und erhielten -, um das Gesetz zu genehmigen". Die letzte Frist wird am kommenden Freitag ablaufen. "Die Urteile des Verfassungsgerichts sind verbindlich und müssen eingehalten werden. Dies wurde bisher nicht getan. In der Tat sehen wir nur, dass man angesichts der ständigen Verschiebungen nicht am Vorankommen der Angelegenheit arbeitet", beklagte der Erzbischof.
Vor drei Tagen versicherte der Direktor des Menschenrechtsinstituts der Zentralamerikanischen Universität (IDHUCA), Priester José María Tojeira, dass der Prozess der Ausarbeitung des Versöhnungsgesetzes "langsam, komplex und undurchsichtig" sei. "Der Prozess war langwierig, aber ich hoffe, dass ein gutes Gesetz verabschiedet wird, da sich die Kinder und Enkel der Opfer weiterhin nach Gerechtigkeit wünschen", fügte er hinzu.
Zwischen 1980 und 1992 stand die nationale Befreiungsguerilla Frente Farabundo Martí (FMLN) der von den USA finanzierten Armee von El Salvador in einem bewaffneten Konflikt gegenüber, bei dem in 12 Jahren 75.000 Menschen starben und 8.000 vermisst wurden.
Unterdessen darf sich die katholische Kirche in El Salvador über die kürzliche Anerkennung des Martyrium des 1977 getöteten salvadorianischen Pfarrers Rutilio Grande durch den Heiligen Stuhl freuen. „Rutilio Grande und die Figur von Erzbischof Oscar Arnulfo Romero säen den Samen der Heiligen und Märtyrern im Namen Jesu Christi aus, die ein ganzes Volk befruchten“, so Vertreter der Ortskirche.
(CE) (Fides, 24/02/2020)