Celam
La Paz (Fides) – Vertreter der bolivianischen Bischofskonferenz, der Vereinten Nationen und der Europäischen Union stellten am Samstag, den 23. November, die Ergebnisse des in den letzten Wochen geführten Dialogs vor (vgl. Fides 19 /22/11/2019) und die für den Friedensprozess notwendigen Kriterien vor.
Der Dialog soll vor allem "Bemühungen zur Verhütung und Bewältigung von Konflikten, insbesondere in den am stärksten von Gewalt betroffenen Gebieten des Landes" ermöglichen. Außerdem will man technische Unterstützung für das Oberste Wahlgericht und die Wahlgerichte des Departements bereitstellen, damit "das Wahlverfahren den höchsten nationalen und internationalen Standards entspricht".
Ein weiterer Punkt sieht vor, "Beobachter in die verschiedenen Departments zu entsenden, um die uneingeschränkte Ausübung der politischen Rechte der Bürger während des Wahlkampfs, der Wahlen und der Zeit nach den Wahlen auf gleicher Grundlage und ohne Einschüchterung zu fördern", dabei soll auch „ein besonderes Augenmerk auf die uneingeschränkte, freie und sichere Teilnahme von Frauen und indigenen Völkern am Wahlprozess" gelegt werden. Nach den tragischen Ereignissen, zu denen es bei den Wahlen am 20. Oktober gekommen war (vgl. Fides, 22/10/2019), sei es notwendig, zu Wahrheit und Gerechtigkeit zu gelangen, um zu verhindern, dass sich solche Ereignisse wiederholen, und „transparente, unparteiische und wirksame Ermittlungen gewährleisten werden, wobei die Verantwortlichen nach den Gesetzen und internationalen Menschenrechten bestraft werden".
Zudem soll "die Umsetzung der am Dialogtisch erzielten Vereinbarungen überwacht werden". Die Aktivitäten der Vereinten Nationen in Bolivien sollen intensiviert werden, insbesondere gegenüber der am stärksten gefährdeten Bevölkerung. Schließlich wird die internationale Gemeinschaft aufgerufen, ihre Unterstützung "für eine friedliche Lösung der Krise und die Durchführung eines transparenten, glaubwürdigen und integrativen Wahlprozesses" zu gewährleisten.
Am Sonntag, den 24. November, unterzeichnete Boliviens Interimspräsidentin Jeanine Añez das vom Parlament gebilligte "Gesetz über die Ausnahmeregelung und die Übergangsregierung", das die Organisation von allgemeinen Wahlen im Jahr 2020 vorsieht. Die Wahlen müssen, sobald der Wahlkalender genehmigt wurde, innerhalb von maximal 120 Tagen stattfinden. Außerdem wird festgelegt, dass Evo Morales und sein Stellvertreter Alvaro García Linera nicht an den Wahlen 2020 teilnehmen können. Neue Mitglieder des Obersten Wahlgerichts sollen für eine Amtszeit von 6 Jahre gewählt werden. Die politischen Parteien sollen neue Bündnisse und Kandidaten vorstellen.
(S.L.) (Fides 25/11/2019)