ASIEN/INDIEN - Bischofskonferenz fordert Gerechtigkeit für Mutter-Teresa-Schwester

Donnerstag, 14 Februar 2019 menschenrechte   menschenhandel   kinder   orden  

New Delhi (Fides) - "Es war ein bewegender und schmerlicher Besuch", so der Generalsekretär der indischen Bischofskonferenz Bischof Theodore Mascarenhas (SFX) nach seinem Besuch bei Schwester Concelia Baxla von den Missionarinnen der Nächstenliebe, die sich zusammen mit einer Mitarbeiterin des Hauses „Nirmal Hridya“ seit zweihundertzwanzig Tagen wegen Verdachts auf Kinderhandels in Haft befindet.
Das "Nirmal Hriday" ist eines von 18 Waisenhäusern, die von den Schwestern von Mutter Teresa im Bundesstaat Jharkhand geführt werden. "Der Machmissbrauch der Polizeibeamten, die politische Manipulation durch die Behörden, die Apathie unseres Justizsystems, die dieser armen, einfachen und unschuldigen Frau widerfahren, die ihr ganzes Leben dem selbstlosen Dienst unter Armen und den Randgruppen gewidmet hat, erinnert an die Geschichte vieler unglücklicher Gefangener unseres Landes. Wie viele andere wartet sie im Gefängnis, wo sie unter dem langsame Handeln der Justizmaschinerie leidet, die oft durch Geld, politischen Einfluss, massive Medienpropaganda und sogar durch offensichtliche Manipulationen von Beweisen getrieben zu werden scheint", so der Bischof.
„Schwester Concelia leidet an Diabetes und Krampfadern", betont der Bischof. "Sie wurde aus ihrer täglichen Routine entwurzelt, allein gelassen und leidet, doch wir alle, ihre Mitschwestern, Ordensoberen, Bischöfe, Priester und all diejenigen, die sie kennen und von ihrer Unschuld überzeugt sind, können nur machtlos zuschauen. Aber wir verlieren Hoffnung nicht, obwohl jeder Versuch, ihr zu helfen oder eine Freilassung gegen Kaution zu erreichen, entschieden von den verschiedenen Justizebenen abgelehnt wurde, manchmal schon innerhalb weniger Minuten", so Bischof Mascarenhas.
„Was mir am meisten leid tut, ist, dass eine ältere Frau, die unter Gesundheitsproblemen leidet, keine unter Freilassung gegen Kaution erhalten kann, weil die Anklagepunkte noch nicht formuliert sind", so sich der Generalsekretär der Bischofskonferenz, an das Urteil von Richter Madan B. Lokur vom Obersten Gerichtshof der im Februar 2018 festgestellt hatte: "Ein weiterer wichtiger Aspekt unseres Strafrechts ist, dass die Gewährung von Kaution die allgemeine gültige Regel und die Haft eine Ausnahme ist".
(PN) (Fides 14/2/2019)


Teilen: