ASIEN/INDONESIEN - Kirche und Zivilgesellschaft gegen Hinrichtungen

Dienstag, 24 Mai 2016 menschenrechte   verfolgung   politik  

Jakarta (Fides) – Katholische Organisationen und Gruppen der Zivilgesellschaft wollen eine gemeinsame Kampagne gegen Hinrichtungen auf den Weg bringen. Wie die indonesische Polizei mitteilt sollen 15 Häftlinge, die in den Todeszellen des Gefängnisses auf der Insel Nusakambangan auf die Vollstreckung des Urteils warten bald hingerichtet werden. Es handelt sich um Gefangene mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit: vier Chinesen, zwei Simbabwer, zwei Senegalesen, ein Pakistaner und fünf Indonesier, die alle wegen Besitz von Drogen oder und Drogenhandel verurteilt wurden.
Die indonesische Kirche, die immer wieder ihre Ablehnung gegenüber der Todesstrafe öffentlich zum Ausdruck bringt, veranstaltet am kommenden 26. Mai in Jakarta einen Krisengipfel an dem die Justitia-et-Pax-Kommission der Indonesischen Bischofskonferenz, die indonesische Niederlassung der Gemeinschaft von St. Egidio und verschiedene Menschenrechtsorganisationen, darunter Kontras, Imparsial, Elsam, LBH Masyarakat, teilnehmen.
Der Vorsitzende der Indonesischen Bischofskonferenz, Erzbischof Ignazio Suharyo von Jakarta, nahm unterdessen am vergangenen 18. Mai an der katholischen Universität Atma Jaya in Jakarta an einer Konferenz zum Thema "Todesstrafe in einem demokratischen Land” teil. Auch bei diesem Anlass erinnerte der Erzbischof mit Blick auf die geplanten Hinrichtungen daran, dass die Kirche die Todesstrafe im Namen der Würde des Menschen ablehnt. "Gesetze sind nicht perfekt und Richter können sich irren”, betonte Erzbischof Suharyo zusätzlich.
In Jakarta und in anderen indonesischen Städten veranstaltete die Gemeinschaft von St. Egidio in den vergangenen Jahren die Kundgebung “Städte für das Leben, Städte gegen die Todesstrafe", die die Gemeinschaft in über 2.000 Gemeinden und Städten auf allen fünf Kontinenten durchführt.
Im Jahr 2015 ließe die indonesische Regierung trotz internationaler Proteste 14 Todesurteile wegen Drogendelikten vollstrecken.
(PA) (Fides 24/5/2016)


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