Libreville (Fides) - Mit 91,8 Prozent der Stimmen wurde die neue Verfassung Gabuns in dem am 16. November abgehaltenen Referendum angenommen. Die Beteiligung lag mit 53,54% unter den ursprünglichen Schätzungen (71%).
„Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung nach dem Staatsstreich im Jahr 2023“, kommentierte der Präsident der Kommission der Afrikanischen Union, Moussa Faki Mahamat.
Ende August letzten Jahres ergriff das Militär in einem unblutigen Staatsstreich die Macht und stürzte die Regierung des Präsidenten Ali Bongo Ondimba, der seinem Vater in diesem Amt nachgefolgt war, der seit 1967 an der Macht war (vgl. Fides 30/8/2023).
Der Übergangspräsident Brice Oligui Nguema hatte versprochen, dass das Militär nach einer Übergangszeit die Macht an die Zivilbevölkerung zurückgeben würde. Die Verabschiedung der neuen Verfassung ist ein wichtiger Schritt in diesem Prozess der Rückkehr zur Demokratie, der zu den für August 2025 geplanten Präsidentschafts- und Parlamentswahlen führen wird.
General Oligui macht keinen Hehl daraus, dass er bei diesen Wahlen für das Amt des Staatschefs kandidieren will. Aus diesem Grund war der Verfassungsreferendum wichtig, um die Fairness des Wahlprozesses unter dem Militärregime zu gewährleisten. Der Staatsstreich im vergangenen Jahr im fand Anschluss an umstrittene Wahlen vom 26. August statt, bei denen der damalige Präsident Ali Bongo Ondimba favorisiert wurde (vgl. Fides 28/8/2023).
Für das Verfassungsreferendum wurden etwa 30 Wahlbeobachtungsmissionen bereit gestellt; in einigen Wahllokalen war es unabhängigen Beobachtern jedoch nicht gestattet, die Auszählung der Stimmzettel zu mit zu verfolgen. Die Stimmzettel wurden gemäß den geltenden Vorschriften nach Abschluss der Auszählung der Stimmen vernichtet. Die neue 173 Artikel umfassende Verfassung sieht ein Präsidialsystem mit einem Präsidenten mit weitreichenden Befugnissen (ohne Premierminister) vor, dessen Amtszeit sieben Jahre beträgt und um eine weitere Amtszeit verlängert werden kann. Sie sieht aber auch vor, dass die Bestimmung über zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten des Präsidenten nicht Gegenstand einer Verfassungsänderung sein kann, um zu verhindern, dass ein Präsidentenregime auf Lebenszeit eingeführt wird. Auch die Bestimmung, wonach die Ehe nur mit Personen des anderen Geschlechts erlaubt ist, kann nicht Gegenstand einer Verfassungsänderung sein.
Am Vorabend des Referendums hatten die Bischöfe erklärt, dass sie es der Gewissensfreiheit der katholischen Gläubigen überlassen, ob sie für oder gegen die neue Verfassung stimmen, sie aber davor gewarnt, sich durch falsche Informationen, die in den traditionellen und sozialen Medien verbreitet werden, irreführen zu lassen. Erzbischof Jean Patrick Iba-Ba, Erzbischof von Libreville, hatte ein entsprechendes Flugblatt herausgegeben.
(L.M.) (Fides 20/11/2024)