ASIEN/INDIEN - Stellvertretender Sekretär der Bischofskonferenz zu Schwangerschaft bei Minderjährigen: “Indische Zivilisation würdigt Heiligkeit des Lebens”

Mittwoch, 6 Mai 2026

Foto di DICSON su Unsplash

Neu-Delhi (Fides) – „Wir freuen uns über diese positive Entwicklung im Fall der schwangeren 15-Jährigen, da sie auf eine Abtreibung verzichtet hat. Wir hoffen, dass es ihr und dem Baby weiterhin gut geht und sichern ihr jegliche psychologische und moralische Unterstützung zu“, so Pfarrer Mathew Koyickal, stellvertretender Generalsekretär der Indischen Bischofskonferenz (CBCI), gegenüber Fides. Bezug nimmt er dabei auf den Fall der 15-Jährigen Schwangeren, deren Eltern beantragt hatten, dass der Fötus im Alter von 30 Wochen freiwillig abgetrieben wird, was vom Obersten Gerichtshof bewilligt wurde. Die katholische Kirche in Indien äußerte sich bestürzt und forderte, dass das lebensfähige Kind gerettet werde, wodurch im Allgemeinen die Frage nach den Rechten des ungeborenen Kindes aufgeworfen wurde (vgl. Fides 05/05/2026).
Mithilfe einer Weheneinleitung wurde das Frühchen nun am „All India Institute of Medical Sciences“ (AIIMS) in Delhi entbunden. Das Neugeborene wiegt etwa 1,4 kg und befindet sich nun auf der Neugeborenen-Intensivstation, während es der Mutter gut geht und sie bald aus dem Krankenhaus entlassen wird. Das Neugeborene wird auf der Intensivstation künstlich beatmet und hat ein hohes Risiko für schwere und dauerhafte Behinderungen wie Blindheit, Taubheit und Entwicklungsverzögerungen.
„Wir können sagen, dass in diesem Fall das Leben des Kindes und der Mutter gerettet wurde, doch die grundlegende Frage bleibt bestehen und wird angesichts der zahlreichen Fälle ungewollter Schwangerschaften, insbesondere bei Minderjährigen, auch in Zukunft immer wieder aufgeworfen werden“, erklärte der stellvertretende Sekretär der Bischofskonferenz gegenüber Fides.
Der Oberste Gerichtshof hat die Politik unterdessen aufgefordert, das Abtreibungsgesetz in Indien zu ändern, um solchen Fällen Rechnung zu tragen. Oft erfahren die Familien der Mädchen erst von der Schwangerschaft, wenn der Fötus bereits mehrere Wochen alt ist und somit die gesetzlich vorgeschriebene Frist für einen Schwangerschaftsabbruch (24 Wochen) überschritten hat. Der Familie bleibt dann nur die Möglichkeit, eine gerichtliche Genehmigung zu beantragen. Das Gericht bekräftigte im jüngsten Fall, dass es den Eltern obliegt, eine „informierte Entscheidung“ hinsichtlich eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs zu treffen, da „ungewollte Schwangerschaften eine Belastung und ein Trauma für das minderjährige Mädchen darstellen können“. In Fällen einer frühen Schwangerschaft könne dies als „Kindesvergewaltigung“ bezeichnet werden, und „das Opfer wird für immer ein Trauma davontragen“, erklärte der Präsident des Obersten Gerichtshofs.
In diesem Zusammenhang haben katholische Juristen, Ärzte und Bischöfe auf die „gravierenden rechtlichen und ethischen Implikationen“ der Angelegenheit hingewiesen. Pfarrer Mathew Koyickal bekräftigt: „Indien ist eine Zivilisation, nicht nur ein Staat. Die in den alten indischen Schriften und philosophischen Traditionen verankerte moralische Weisheit spricht mit unmissverständlicher Autorität von der Heiligkeit des Lebens im Mutterleib. Die indische Kirche beruft sich heute auf dieses gemeinsame gesellschaftliche Erbe, um zu bekräftigen, dass der Schutz des ungeborenen Lebens nicht das Monopol einer einzelnen religiösen Tradition ist, sondern das gemeinsame Erbe des gesamten indischen Volkes.“
Vor diesem Hintergrund, fährt er fort, „fordern wir das Parlament auf, das Abtreibungsgesetz von 1971 zu überprüfen, um einen klaren und durchsetzbaren Rechtsschutz für ungeborene, aber lebensfähige Kinder zu gewährleisten. Die erste Pflicht des Staates ist der Schutz des menschlichen Lebens. Das Gesetz darf niemals zu einem Instrument der Gewalt gegen die schutzlosesten Mitglieder der Menschheit werden.“
„Unsere Haltung zur Heiligkeit des Lebens bedeutet nicht Gleichgültigkeit gegenüber menschlichem Leid“, präzisiert der Geistliche, „Sie entspringt vielmehr dem tiefsten Respekt vor der Würde jedes Menschen, ob geboren oder ungeboren. Das Leid eines Menschen – wie etwa einer jungen Mutter – wird nicht dadurch gelindert, dass ein anderer bewusst getötet wird. Dies ist die immerwährende Weisheit der Kirche, bestätigt sowohl durch das Naturrecht als auch durch die moralische Tradition jeder großen Zivilisation, die die Heiligkeit des Lebens achtet und ehrt.“
(PA) (Fides 6/5/2026)


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