ASIEN/INDIEN - Ordensfrauen nach Festnahme auf Kaution freigelassen: Bischöfe danken der Regierung und fordern Maßnahmen zum Schutz der Religionsfreiheit

Montag, 4 August 2025

Neu-Delhi (Fides) - Nach mehreren Tagen im Gefängnis wurden Schwester Preeti Mary und Schwester Vandana Francis von den Green Garden Sisters gegen Kaution freigelassen. Sie waren im Juli auf dem Bahnhof in Durg (Chhattisgarh) verhaftet worden (vgl. Fides 30/7/2025). Die Schwestern wollten drei junge Frauen und einen Mann aus einem indigenen Stamm in die Diözese Jagdalpur in Agra (Uttar Pradesh) begleiten, wo den Frauen eine Anstellung in einem von der katholischen Kirche betriebenen Krankenhaus angeboten worden war.

"Christliche Ordensfrauen werden zunehmend von Unruhestiftern ins Visier genommen, die sie auf Bahnhöfen umzingeln, die Menschenmenge aufhetzen und die Schwestern beschimpfen", hatten die Bischöfe der Katholischen Bischofskonferenz Indiens (CBCI) nach der Verhaftung beklagt, die nun nach der Freilassung sagten, sie seien erleichtert über die Entscheidung des Gerichts der National Investigation Agency (NIA) in Bilaspur.

In einer Mitteilung bedankten sich die indischen Bischöfe „bei der indischen Regierung und der Regierung von Chhattisgarh für ihr rechtzeitiges Eingreifen und ihre Kooperation bei der Erlangung der Freilassung gegen Kaution“. "Wir sind der Regierung dankbar für die Unterstützung in diesem Fall. Wir hoffen, dass dies der Beginn neuer Bemühungen zum Schutz der Rechte und der Würde aller religiösen Minderheiten in unserer säkularen Demokratie ist", fügte Erzbischof Andrews Thazhath, Vorsitzender der Indischen Katholischen Bischofskonferenz (CBCI), hinzu.

Die indischen Bischöfe forderten die Regierung unterdessen auf, „sich stärker für die verfassungsmäßigen Rechte aller Minderheiten einzusetzen, insbesondere für das Recht auf Religionsfreiheit, wie es in der indischen Verfassung verankert ist“, und „konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die zunehmenden Einschüchterungen und falschen Anschuldigungen gegen Mitglieder religiöser Gemeinschaften einzudämmen, insbesondere gegen diejenigen, die im ganzen Land einen selbstlosen Dienst leisten“.
(F.B.) (Fides 4/8/2025)


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