ASIEN/PAKISTAN - Haft wegen angeblicher Blasphemie: Menschenrechtsausschuss des Senats dokumentiert Fälle und Missbrauch des Gesetzes

Donnerstag, 19 Oktober 2023 menschenrechte   blasphemie   religiöse minderheiten  

Islamabad (Fides) - Der Ständige Ausschuss für Menschenrechte des pakistanischen Senats hat bekannt gegeben, dass sich derzeit 179 pakistanische Staatsbürger wegen des Vorwurfs der Blasphemie in Haft befinden und auf einen Prozess warten. Darüber hinaus sind 17 Personen bereits wegen Blasphemie verurteilt worden und warten auf ein zweites Verfahren. Die Statistiken, die von der Nationalen Menschenrechtskommission Pakistans (NHRC), die die Daten gesammelt und aufbereitet hat, als "erschütternd" bezeichnet wurden, wurden nach dem Vorfall im August dieses Jahres in Jaranwala, einer Stadt im Punjab, veröffentlicht, bei dem ein gewalttätiger Mob mehrere Häuser und Kirchen wegen einer angeblichen Blasphemie-Anklage gegen zwei Christen zerstörte.
Senator Walid Iqbal, Vorsitzender des Ständigen Ausschusses für Menschenrechte des Senats, hatte Einzelheiten zu den Blasphemiefällen gefordert und die Bildung eines nationalen Koordinierungsausschusses innerhalb des Ministeriums für Menschenrechte verlangt, um Standardverfahren zur Behandlung von Problemen zu entwickeln, die Minderheitengemeinschaften Leid zufügen und ungerechte "Kollektivstrafen" nach sich ziehen. Senator Iqbal äußerte sich besorgt über den "weit verbreiteten Missbrauch der Blasphemiegesetze als Mittel zur Beilegung persönlicher Rache". Die Kommission sei entschlossen, Maßnahmen zur Verhinderung eines solchen Missbrauchs zu prüfen und werde einen entsprechenden Gesetzentwurf in Erwägung ziehen.
Unterdessen freut sich christliche Gemeinschaft in Pakistan über eine gute Nachricht: Kiran Bibi und Shaukat Masih, die vor einem Monat in Lahore in einen umstrittenen Blasphemie-Fall verwickelt waren, wurden am 18. Oktober auf Kaution freigelassen. Der Fall geht auf eine am 8. September eingereichte Klage gemäß Abschnitt 295-b des Blasphemiegesetzes zurück, das die "Schändung des Heiligen Koran" unter Strafe stellt und schwere Strafen vorsieht, darunter lebenslange Haft oder die Todesstrafe. Der Kläger, der Muslim Muhammad Tamoor, behauptete, Koranseiten gefunden zu haben, die aus dem Haus des christlichen Paares in den Müll geworfen worden waren. Der Richter stellte fest, dass der Kläger nicht persönlich Zeuge der angeblichen Straftat der Angeklagten gewesen war. Ermittlungen vor Ort ergaben, dass die minderjährigen Kinder des Paares angeblich einige Seiten aus einem islamischen Lehrbuch der achten Klasse weggeworfen hatten. Das Gericht erinnerte daran, dass eine Grundvoraussetzung für eine Anklage wegen Gotteslästerung die vorsätzliche Beschädigung des Korans ist, und in diesem speziellen Fall schien dieses entscheidende Element zu fehlen. Das Gericht gab daher dem Antrag der Freilassung auf Kaution statt und forderte weitere Ermittlungen.
Nasir Saeed von der Nichtregierungsorganisation „Centre for Legal Aid, Assistance and Settlement" (CLAAS)" kommentiert: "Dies ist eine historische Entscheidung, die unterstreicht, wie wichtig es ist, den Sachverhalt zu ermitteln und dafür zu sorgen, dass die Gerechtigkeit siegt. Die Gerichte lehnen häufig Kautionsanträge ab und lassen unschuldige Angeklagte ohne Beweise im Gefängnis sitzen. Angemessene Änderungen der Blasphemiegesetze sind jedoch notwendig, um zu verhindern, dass unschuldige Personen für Verbrechen, die sie nicht begangen haben, leiden müssen“.
(PA) (Fides 19/10/2023)


Teilen: