AFRIKA/NIGERIA - Klagen der Opposition nach Präsidentschaftswahl abgelehnt: “Demokratie steht am Rande des Abgrunds”

Montag, 11 September 2023 bischöfe   wahlen  

Abuja (Fides) - "Das Schicksal des Landes hängt weiterhin in der Schwebe und die Zukunft unserer Demokratie steht am Rande des Abgrunds", warnte der Vorsitzender der Bischofskonferenz von Nigeria, Erzbischof Lucius Iwejuru Ugorji von Owerri, bei der Eröffnung der zweiten Vollversammlung der nigerianischen Bischöfe.
Erzbischof Ugorji bezog sich dabei auf die Entscheidung des Petitionsgerichts für die Präsidentschaftswahlen (PEPT), das den Sieg von Präsident Bola Ahmed Tinubu bestätigte und damit die separaten Klagen des Kandidaten der Arbeiterpartei, Peter Obi, und des Kandidaten der Demokratischen Volkspartei (PDP), Atiku Abubakar, zurückwies.
Abubakar und Obi, die bei den Präsidentschaftswahlen am 25. Februar den zweiten bzw. dritten Platz belegten (vgl. Fides 1/3/2023), hatten beim Gericht die Annullierung der Wahlen aus verschiedenen Gründen beantragt und verwiesen auf Wahlbetrug bis hin zum Versäumnis der Wahlbehörde, die Ergebnisse elektronisch zu veröffentlichen. Obi und Atiku, die ihrerseits das Gerichtsurteil ablehnten, wollen die Angelegenheit nun vor den Obersten Gerichtshof bringen.
"Wir beten und hoffen, dass die Richter des Obersten Gerichtshofs das Gesetz nicht beugen oder versuchen werden, den Wünschen und Launen irgendeiner Partei entgegenzukommen", so der Vorsitzende der Bischofskonferenz von Nigeria. "Wir beten und hoffen auch, dass eines Tages alle Wahlergebnisse endlich durch die Wähler an den Urnen und nicht durch ein Gericht entschieden werden", fügte er hinzu.
Bischof Ugorji bedauerte ferner: "Trotz der Milliarden von Steuergeldern, die für die Bereitstellung der neuen BVAS-Technologie als Durchbruch bei den allgemeinen Wahlen vorgesehen waren, geben die Richter in ihrem Urteil unter anderem zu verstehen, dass es falsch war, von der Wahlkommission (Independent Electoral Commission, INEC) zu erwarten, dass sie in der Lage sein würde, ihr Versprechen einzuhalten oder den Wahlvorschriften zu entsprechen, die Wahlergebnisse der einzelnen Wahllokale in Echtzeit elektronisch zu übermitteln."
Das so genannte „INEC Voter Enrollment Device (IVED)“ sollte zusammen mit dem „Bimodal Voter Accreditation System“ die Überprüfung der korrekten Identität der Wähler (durch biometrische Verifizierung) und die anschließenden Übermittlung der Ergebnisse der einzelnen Wahllokale an das zentralisierte Erfassungssystem gewährleisten. Im Vorfeld der Wahl hatten die nigerianischen Bischöfe (vgl. Fides 20/2/2023) vor den Risiken gewarnt, die mit dem Einsatz neuer Technologien bei den bevorstehenden Wahlen verbunden sind.
(L.M.) (Fides 11/9/2023)


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