VATIKAN - Bischof Arrieta: Vereinbarungen über die Ernennung von katholischen Bischöfen in China sind keine Neuheit in der Geschichte der Kirche

Mittwoch, 23 November 2022 bischöfe   ortskirchen  



Rom (Fides) - Die sogenannte "Sinisierung" der katholischen Kirche in China, d.h. die Anpassung der Formen des kirchlichen Lebens an kulturellen und sozialen Kontext in China, sei an sich "kein Problem". Wichtig sei, dass bei einer solchen Anpassung die "grundlegenden Dinge", die das Wesen der Kirche ausmachen und die nur "einige wenige" sind, erhalten blieben. Dies erklärte der spanische Bischof Juan Ignacio Arrieta, Sekretär des Dikasteriums für die Gesetzestexte, in einem Interview, das Teresa Tseng Kuang yi für die Fides führte (siehe Video).
Die katholische Kirche habe bei der Erfüllung ihres Sendungsauftrags immer die Legitimität und auch die Notwendigkeit anerkannt, Elemente aus dem Kontext des jeweiligen Landes und traditionelle Ausdrucksformen der jeweiligen Kultur einzubeziehen, fügt Bischof Arrieta hinzu. Die einzige Bedingung sei, dass solche Anpassungen das "Grundlegende", sozusagen die konstitutiven genetischen Faktoren, die die Identität der katholischen Kirche und das ihr angemessene Handeln prägten, nicht beeinträchtigten oder verdunkelten.
In diesem Zusammenhang geht der Sekretär des Dikasteriums für die Gesetzestexte auch auf das vorläufige Abkommen zwischen der Volksrepublik China und dem Heiligen Stuhl über die Ernennung chinesischer Bischöfe ein, das im September 2018 unterzeichnet und im vergangenen Oktober zum zweiten Mal verlängert wurde.
Die Vereinbarung über die Verfahren zur Ernennung von Bischöfen in China, so Bischof Arrieta, solle sicherstellen, dass die Ernennung von Bischöfen an die Spitze katholischer Gemeinschaften "im gegenseitigen Einvernehmen zwischen der chinesischen Regierung und dem Papst" erfolge, der nach den Bestimmungen des Codex des kanonischen Rechts das Vorrecht hat, Bischöfe frei zu ernennen oder "rechtmäßig gewählte Bischöfe" zu bestätigen (Can. 377, §1).
Bischof Arrieta weist auch darauf hin, dass der Heilige Stuhl und die "legitimen Autoritäten des chinesischen Volkes" sich in den Beziehungen, die zur Unterzeichnung des Abkommens und zur Überprüfung seiner konkreten Anwendung aufgebaut wurden, gegenseitig als Gesprächspartner anerkennen.
In dem Videointerview weist der Sekretär des Dikasteriums für die Gesetzestexte auch darauf hin, dass die direkte Beteiligung der zivilen Behörden an den Verfahren zur Ernennung katholischer Bischöfe keineswegs ein chinesisches Vorrecht oder ein Novum in der Geschichte der Kirche sei.
Der in Vitoria im Baskenland geborene Bischof Arrieta erinnert in diesem Zusammenhang an die Situation in Spanien zur Zeit Francos, als bei der Wahl der spanischen Bischöfe "die Regierung drei Namen vorlegte und der Papst auswählte".
Zu Beginn des Interviews erzählt Bischof Arrieta, dass er seit zwanzig Jahren Beziehungen und Austausch mit "chinesischen Freunden" pflege und dass er China besucht habe und beeindruckt war von einem Volk "mit einer tausendjährigen Kultur". Arrieta fügt hinzu, dass er nicht offiziell und direkt in die Beziehungen des Heiligen Stuhls zu Vertretern der chinesischen Regierung involviert sei und bekräftigt gleichzeitig seine Verpflichtung, sich entsprechend seiner eigenen Kompetenz für die Stärkung des Vertrauens in den Beziehungen zwischen dem Heiligen Stuhl und Peking einzusetzen und dabei auch die kulturellen Beziehungen und die Freundschaft mit chinesischen Gelehrten und Akademikern zu pflegen.
Bischof Arrieta betont, er bemühe sich darum, das Studium des Kirchenrechts in China zu verbreiten, um auch denjenigen, die sich für die Normen des Zivilrechts in Bezug auf die Glaubensgemeinschaften in China interessieren, neue Impulse und Möglichkeiten zum weiteren Studium zu bieten.
Der am 10. April 1951 geborene Juan Ignacio Arrieta Ochoa de Chinchetru wurde am 23. August 1977 als Mitglied der Prälatur vom Heiligen Kreuz (Opus Dei) zum Priester geweiht. Er promovierte in Kirchenrecht und Rechtswissenschaften an der Universität von Navarra und arbeitete als Professor für Kirchenrecht, zunächst an der Universität von Navarra (Spanien) und später in Rom und Venedig. Er war Dekan der Fakultät für Kirchenrecht an der Päpstlichen Universität vom Heiligen Kreuz von ihrer Gründung im Jahr 1984 bis 1993 und erneut von 1995 bis 1999. Seit 2003 ist er Dekan des Instituts „San Pio X“ für Kirchenrecht in Venedig. Im Februar 2007 wurde er zum Sekretär des Päpstlichen Rates (dem heutigen Dikasterium) für die Gesetzestexte ernannt. Am 12. April 2008 erhielt er den Titularsitz von Civitate und am 1. Mai 2008 die Bischofsweihe.
In seinem Aufsatz über die organisatorischen Aspekte der Beziehungen zwischen Kirche und Staat in China, der in dem von den Professoren Agostino Giovagnoli und Elisa Giunipero herausgegebenen Band "Das Abkommen zwischen dem Heiligen Stuhl und China" (2019, Urbaniana University Press) enthalten ist, bekräftigt Bischof Arrieta mit Bezug auf die Ereignisse im chinesischen Katholizismus, dass "das Kirchenrecht aufgrund seiner Elastizität auch heute noch in der Lage ist, wie sie es im Laufe der Jahrhunderte in verschiedenen Kulturen und historischen Situationen war, auftretende Probleme zu überwinden, wobei nur die wesentlichen Elemente der Theologie der Kirche zu beachten sind".
(GV) (Fides 23/11/2022)


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