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San José (Fides) - Wenige Tage vor den Parlamentswahlen am 6. Februar äußern sich die Bischöfe von Costa Rica noch einmal in einem gemeinsamen Appell, in dem sie den Wunsch zum Ausdruck bringen, dass "wir nach dem Wahlprozess für das Gemeinwohl arbeiten". Die Bischöfe hatten sich bereits mehrfach zur Bedeutung der Wahlen und zur Lage im Lande geäußert. In der Botschaft vom 27. September 2021 (vgl. Fides vom 28/09/2021) reflektierten die Bischöfe über die Realität des Landes und die verschiedenen Krisen, mit denen die Bürger konfrontiert sind, und hofften auf die Wahl von Personen, die in der Lage sind, "die Grundlagen wieder aufzubauen und zu festigen, auf der Suche nach dem Gemeinwohl und der ganzheitlichen Entwicklung der Menschen". In einer zweiten Botschaft vor wenigen Tagen erschienenen (vgl. Fides 24/01/2022) riefen sie dazu auf, "über den entscheidenden Moment nachzudenken, den unser Land erlebt", "zur Wahl zu gehen“ und damit „die Verantwortung zu übernehmen, die wir alle als Bürger haben, wenn es darum geht, unsere Demokratie zu stärken".
In der neuen Stellungnahme vom 2. Februar bekräftigt die Bischofskonferenz die Lehren des Katechismus der katholischen Kirche (Nr. 1906, 1908) im Hinblick auf die Bedeutung der Stimmabgabe und die Wertschätzung "des heiligen Wahlrechts", wobei besonders darauf geachtet werden soll, dass die Gewählten "zum Wohl Costa Ricas arbeiten".
Die Bischöfe vertrauen darauf, dass die Demokratie, die auf den Grundsätzen beruht, die vor 200 Jahren zur Unabhängigkeit geführt haben, durch die bevorstehende Wahl gestärkt wird und dass die Familie als Grundzelle der Gesellschaft in den Mittelpunkt gestellt wird, "damit das Wohlergehen und die ganzheitliche Entwicklung für alle möglich wird, ohne jemanden auszuschließen". Insbesondere fordern die Bischöfe die Gewählten auf, ihre Eigeninteressen im Namen des Gemeinwohls zurückzustellen und dafür zu sorgen, dass jeder das hat, was er für ein authentisches menschliches Leben braucht.
Am 6. Februar sind 3,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, den Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und 57 Abgeordnete für den Kongress zu wählen, die für eine vierjährige Amtszeit gewählt werden. Die Wiederwahl zum Präsidenten ist in Costa Rica zulässig, jedoch nicht für aufeinanderfolgende Amtszeiten. Um im ersten Wahlgang zu gewinnen, müssen mindestens 40 % der gültigen Stimmen erreicht werden.
(SL) (Fides 4/2/2022)