VATIKAN - Am 6. Januar 1622 gründet Papst Gregor XV. die heilige Kongregation der „Propaganda Fide”

Montag, 3 Januar 2022 kongregation für die evangelisierung der völker  

Vatikanstadt (Fides) - Vor vierhundert Jahren, am Hochfest der Erscheinung des Herrn, dem 6. Januar 1622, gründete Papst Gregor XV. die Heilige Kongregation "de Propaganda Fide" als oberstes Organ für die Verbreitung des Glaubens und wies ihr eine doppelte Aufgabe zu: die Förderung der Wiedervereinigung der Christen und die Verbreitung des Glaubens unter den Heiden. Die neue Kongregation setzte sich aus 13 Kardinälen, zwei Prälaten und einem Sekretär, Francesco Ingoli, zusammen, die am 14. Januar in der Wohnung des ersten Präfekten, Antonio Sauli, zur ersten Sitzung zusammenkamen. Eine der unmittelbaren Entscheidungen war ein Brief an die Apostolischen Nuntien, in dem sie über die neue Kongregation informiert und gebeten wurden, einen Bericht über die Situation der Religion in ihren Territorien zu schicken und geeignete Mittel zur Verbreitung des Glaubens vorzuschlagen.
Drei Kardinäle - Bandini, Millini und Ubaldini - wurden mit der Aufgabe betraut, die Bulle für die kanonische Errichtung der Kongregation vorzubereiten. Am 22. Juni 1622 veröffentlichte Papst Gregor XV. die Bulle "Inscrutabili divinae Providentiae arcano", in der er ausgehend vom Heil der Welt, das Gott durch das Opfer seines einzigen Sohnes herbeigeführt hat, bekräftigte, dass "es unsere Pflicht ist, all unsere Sorgfalt, all unsere Bemühungen einzusetzen, um die Seelen zu Christus zu führen" (vgl. W. Henkel, OMI, Dizionario di Missiologia).
Im Laufe der letzten 400 Jahre haben verschiedene Päpste die Aufgaben und die Organisation des Missionsdikasteriums, das sich heute "Kongregation für die Evangelisierung der Völker" nennt, weiter definiert, wobei die grundlegenden Ziele unverändert beibehalten und an die Entwicklung der historischen, sozialen und kulturellen Gegebenheiten angepasst wurden.
Die Apostolische Konstitution "Pastor Bonus" von Papst Johannes Paul II. bestätigte den allgemeinen Grundsatz der Jurisdiktion, den das Zweite Vatikanische Konzil formuliert hatte (vgl. Ad Gentes, 29), wo es heißt: „Der Kongregation obliegt es, auf der ganzen Welt das Werk der Evangelisierung der Völker und die missionarische Zusammenarbeit zu leiten und zu koordinieren“ (85). Zu den Hauptzielen des Missionsdikasteriums gehören fortan: für eine angemessene Verteilung der Missionare zu sorgen; sich um die Ausbildung des weltlichen Klerus und der Katecheten zu kümmern; Institute, Ordensgesellschaften oder Teilkirchen mit der Evangelisierung von Missionsgebieten zu betrauen.
Nach den jüngsten Statistiken, die anlässlich des jüngsten Weltmissionssonntages am 24. Oktober 2021 veröffentlicht wurden (vgl. Fides 21/10/2021), gibt es heute weltweit 1.117 Kirchsprengel, für die die Kongregation für die Evangelisierung der Völker zuständig ist: die meisten in Afrika (517) und Asien (483), gefolgt von Amerika (71) und Ozeanien (46). Bei Kirchsprengeln handelt es sich um Erzdiözesen, Diözesen, Territorialklöster, Apostolische Vikariate, Apostolische Präfekturen, Missionen sui juris, Territorialprälaturen, Apostolische Administraturen, Militärordinariate.
(SL) (Fides 03/01/2022)


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