Montevideo (Fides) - Ab Freitag, dem 19. Juni, dem Fest des Heiligen Herzens Jesu, werden in Uruguay wieder liturgischen Feierlichkeiten erlaubt sein, die gemäß einem von der Bischofskonferenz in Zusammenarbeit mit den zuständigen staatlichen Stellen vereinbarten Protokoll stattfinden sollen. Das Protokoll gilt für die insgesamt neuen Diözesen des Landes und soll die gesundheitliche Sicherheit der Gläubigen und Priester gewährleisten. Unterdessen bleibt Aufhebung der Sonntagspflicht bleibt in Kraft, insbesondere für Gläubige über 65 Jahre oder Menschen mit Vorerkrankungen, für die besondere Vorsichtsmaßnahmen empfohlen werden.
Die Rückkehr zur vollen Teilnahme der Gläubigen an den Feierlichkeiten soll in drei Phasen stattfinden. Während dieser erste Phase dürfen an den Gottesdiensten nur eine begrenzte Anzahl an Gläubigen teilnehmen. Dies soll bis auf weiteres gelten.
„In diesem Moment der Pandemie mit all ihren familiären, wirtschaftlichen, sozialen und kirchlichen Folgen wenden wir uns erneut an alle. Wir danken dem Herrn und unserem Volk für die enorme Solidarität, die in dieser Zeit entstanden ist", schreiben die Bischöfe von Uruguay und in ihrer Erklärung zum Protokoll, das am 11. Juni mit dem Gesundheitsministerium unterzeichnet und am 12. Juni bekannt gegeben wurde.
"Diese Zeit, die wir aufgrund der Pandemie ohne die Teilnahme der Gläubigen an den Eucharistiefeiern und mit der Einstellung aller anderen Aktivitäten, an denen die Gläubigen teilnehmen, erlebten, war nicht immer einfach und eine Herausforderung”, so die Bischöfe weiter, „In besonderer Weise war es sehr schwierig, Ostern mit diesen Einschränkungen zu feiern.
Die massive Reaktion der Gläubigen auf die Teilnahme an den Feierlichkeiten über die verschiedenen Medien war sehr erfreulich und tröstlich. Doch glauben, dass wir nun mit der angemessenen Umsicht und dem Ergreifen der notwendigen Maßnahmen, um Ansteckungen so weit wie möglich zu vermeiden, das kirchliche und liturgische Leben der Kirche unter physischer Beteiligung der Gläubigen schrittweise wieder aufnehmen sollten."
Abschließend werden allgemeine Kriterien eerläutert, die für öffentliche Feiern in Pfarreien oder Kirchen zu beachten sind (einschließlich Verwendung der Maske, Abstand zwischen den Gläubigen ...). In diesem als "Phase 1" bezeichneten Zeitraum wird über eine maximale Teilnehmerzahl am Eingang der einzelnen Kirchen informiert. Die Gläubigen müssen den vorgegebenen Abstand von zwei Metern zwischen einhalten. In einigen Kirchen werden kirchliche Mitarbeiter die Anzahl der Gläubigen beim Eintritt zählen und eventuel Verhaltenshinweise geben. Zudem sind einige Hygienevorschriften während der Feierlichkeiten zu beachten sind und die Kommunion wird unter Einhaltung besonderer Bestimmungen von den Gläubigen empfangen werden können.
(SL) (Fides 13/6/2020)