Bujumbura (Fides) – "Die Bischofskonferenz hat nie Beschwerde beim Verfassungsgericht eingereicht. Sie hat lediglich die Öffentlichkeit über die Arbeit ihrer Beobachter informiert", heißt es in einer Erklärung der Bischofskonferenz von Burundi.
"Nachdem wir am 4. Juni 2020 die Bekanntgabe der endgültigen und offiziellen Ergebnisse der Wahl des Präsidenten der Republik durch den Präsidenten des Verfassungsgerichts gehört hatten, waren wir selbst sehr überrascht als wir hörten , dass das Verfassungsgericht auch die Arbeit katholischen Bischöfe von Burundi erwähnte, als ob wir uns über die Wahl beklagt hätten", heißt es in der Erklärung weiter.
Der Gerichtshof bestätigte, dass die Präsidentschaftswahl vom 20. Mai von Evariste Ndayishimiye, Kandidat und Zögling des scheidenden Präsidenten Pierre Nkurunziza, in der ersten Wahlrunde mit 68,72% der Stimmen gewonnen wurde, während Agathon Rwasa vom Nationalen Rat für Freiheit (CNL) nur 24,19% der Stimmen erhielt und damit Zweiter wurde.
Am 26. Mai hatte die Bischofskonferenz einen Bericht über die Durchführung der Wahl auf der Grundlage der Arbeit von insgesamt 2716 von der katholischen Kirche eingesetzten Beobachter veröffentlicht, in dem "mehrere Unregelmäßigkeiten" festgestellt wurden (vgl. Fides 27/05/2020).
"Die Bischofskonferenz hat nie Berufung beim Obersten Gerichtshof eingelegt. Sie hat lediglich die Öffentlichkeit über ihre Beobachtungsarbeit informiert", so die Bischöfe, die sagen, "es war der Präsident des Verfassungsgerichts der die Bischofskonferenz eindringlich und dringend um die Elemente der Unregelmäßigkeiten gebeten hat, die die Bischofskonferenz in ihrer Pressemitteilung vom 26. Mai bedauerte."
"Die Bischofskonferenz hat dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts daraufhin in gutem Glauben einige Elemente in einer vertraulichen Notiz übermittelt, da der vollständige Bericht über die Wahlbeobachtung im Prinzip gemäß dem Verhaltenskodex für in- und ausländische Beobachter für den Wahlprozess 2020 an die CENI (Unabhängige Wahlkommission) geht“, so betonen die Bischöfe weiter.
Es gab keinen Grund für uns, eine Beschwerde einzureichen, da der Beobachter bei den fraglichen Wahlen die Aufgabe hatte, "nur Unregelmäßigkeiten und Tatsachen aufzuzeichnen, die sie mit eigenen Augen beobachtet hatten", wie es für Beobachter üblich ist ", heißt es in der Erklärung der die Bischöfe, die abschließend betonen, dass sie „die vom Verfassungsgericht verkündeten Ergebnisse zur Kenntnis zu nehmen. Wir laden alle Burundier ein, im Zeichen der Wahrheits- und Gerechtigkeitliebe für Frieden und Einheit in unserer geliebten Heimat einzutreten. "
Am vergangenen 5. Juni wandten sich die Bischöfe eine Glückwunschbotschaft an das neu gewählte Staatsoberhaupt, Evariste Ndayishimiye, und versicherten ihm ihre Gebete für "die Verwirklichung und den Erfolg seiner edlen Mission".
(L.M.) (Fides 8/6/2020)