AFRIKA/COTE D’IVOIRE - Coronavirus: Katholische Kirche ergreift Maßnahmen

Mittwoch, 18 März 2020 coronavirus   ortskirchen  

Abidjan (Fides) - Die Bischöfe von Cote d'Ivoire (Elfenbeinküste) haben eine Reihe von Maßnahmen verabschiedet, die für kirchlichen Versammlungen (Messen, Via Crucis, Gebetswachen, Wallfahrten, Katechese ...) gelten, und zur Umsetzung der Bestimmungen der Regierung zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus beitragen sollen. Die ivorische Regierung hat am 16. März insgesamt 13 Maßnahmen ergriffen: unter anderem ein zweiwöchiges Einreiseverbot ab dem 16. März, das eventuell verlängert werden kann, und für alle nicht-ivorischen Reisenden aus Ländern mit über 100 bestätigten Fällen von Coronavirus-Infektionen. Und die Schließung aller Schulen, vom Kindergarten bis zum Gymnasium für einen Zeitraum von 30 Tagen und das Verbot von Versammlungen von über 50 Personen.
 Zur Umsetzug dieser Regierungsmaßnahmen laden die ivorischen Bischöfe in einer von Gaspard Bebi Gnéba unterzeichnetebn Erklärung ein, „sie zu respektieren".
Insbesondere sehen die von der katholischen Kirche des Landes erlassenen pastoralen und religiösen Bestimmungen auch vor, dass katholische Schulen und Seminare ab dem 17. März für einen Zeitraum von 30 Tagen geschlossen bleiben und alle Seminaristen nach Hause zurückkehren.
Die Bischöfe fordern die Katholiken nachdrücklich auf, "die Bestimmungen, die Versammlungen von über 50 Personen und Begrüßunge mit körperlichem Kontakt untersagen, strikt einzuhalten und den empfohlenen Abstand von einem Meter zwischen den Menschen zu berücksichtigen". "Auch der Friedensgruß bei liturgischen Feiern, soll durch das Heben der Hand signalisiert werden", so die Bischöfe. In Bezug auf die Gottesdienste teilt die Bischofskonferenz der Elfenbeinküste mit, dass sie weiterhin stattfinden werden, vorausgesetzt, sie sind so organisiert, dass "die von der Regierung verabschiedeten Normen verantwortungsbewusst eingehalten werden".
Die Beicchte unter Berücksichtigung des vorgeschriebenen Abstands durchgeführt werden. Hochzeiten und Trauerfeiern sind mit maximal 50 Teilnehmern gestattet. Katecheseveranstaltungen, Andachten und Aktivitäten von katholischen Bewegungen und Vereinen sind ausgesetzt. Alle Bestimmungen "bleiben auch für die Karwoche und die Osterfeiern gültig und werden bei Bedarf aktualisiert", heißt es in der Erklärung abschließend.
 (S.S.) (L.M.) (Fides 18/372020)


Teilen: