Bissau (Fides) - Am 21. Mai fand in Bissau ein von der Konferenz für der Orden und der Gesellschaften für das apostolische Leben in Guinea Bissau (COVICGB) zum "Sexueller Missbrauch am Kinder in der Kirche" veranstaltetes Seminar für Ordensleute der Diözesen Bissau und Bafatá statt. An dem Seminar, das als Referent Pfarrer Francelino Antonio Nhaga, Experte für Kirchen- und Zivilrecht und Professor für Kirchenrecht am Priesterseminar in Bissau, nahmen rund hundert Ordensleute teil.
Der Kirchenrechtler erläuterte die rechtliche Lage im Hinblick auf Gesetze zum sexuellen Missbrauch von Minderjährigen im Lichte der geltenden Gesetze in Guinea-Bissau und des Kirchenrechts.
„Im Falle einer Bestätigung des Verbrechens sieht die Kirche harte Sanktionen gegen die Geistlichen vor, die ein Kind sexuell missbrauchen, bis hin zur Suspendierung vom Priesteramt und Rückkehr in den Laienstand", so Pfarrer Francelino Nhaga.
Eine der Teilnehmerinnen des Treffens, Sr. Silvia Mendonza, stellvertretende Sekretärin des COVICGB, betonte, wie wichtig es für die Ordensleute sei, sich der Gelübde bewusst zu sein, die Gott die vor Gott abgelegt wurden. "Gott hat uns zu einem Dienst in der Kirche gerufen, er hat uns gerufen, unser ganzes Leben und auch unseren Körper Jesus zu weihen, denn wenn wir uns Gott weihen, werden wir nicht das Bedürfnis verspüren, an andere Dinge zu denken, weil wir bei der Begegnung mit ihm allem begegnen, im Gebet und bei unseren Begegnungen", so die Ordensschwester.
Vor einem Monat hatte eine ähnliche Veranstaltung für Priester stattgefunden, nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der von Papst Franziskus Februar im Vatikan veranstalteten Kinderschutz-Konferenz für die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen auf der ganzen Welt. In diesem Rahmen hatte der Papst die Bischöfe gebeten, die zur Vermeidung von Kindesmissbrauch notwendigen Maßnahmen in der katholischen Kirche auf den Weg zu bringen.
Bisher wurden in Guinea-Bissau keine Fälle von sexuellem Missbrauch von Minderjährigen durch Mitglieder der katholischen Kirche gemeldet. Das Dokument der örtlichen Bischofskonferenz über pastorale Richtlinien zum sexuellen Missbrauch von Minderjährigen befindet sich jedoch in einem fortgeschrittenen Stadium der Entwicklung in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Universalkirche und den geltenden Gesetzen des Landes.
(C.J.C.) (A.B.) (L.M.) (Fides 27/5/2019)