AFRIKA/COTE D’IVOIRE - Legalisierung von Abtreibungen: “Moralischer und politischer Rückschritt”

Montag, 9 Juli 2018 menschenleben   ortskirchen   menschenrechte   abtreibung  

Unicef

Abidjan (Fides) – „Während die ivorischen Bischöfe bereits energisch ihre Stimme gegen den Gesetzentwurf zur reproduktiven Gesundheit und zur medizinisch begleiteten Reproduktion erhoben haben, der im Grunde das Ziel der Legalisierung von Abtreibungen verfolgt, muss auf der anderen Seite betont werden, wie sehr sich unsere afrikanischen Staatsoberhäupter im Namen einer bestimmten Globalisierung immer mehr zu Protagonisten einer Kultur des Todes entwickeln und uns die Interessen multinationaler Unternehmen und Gruppen aufzwingen wollen", so Pater Donald Zagore von der Gesellschaft der Afrikamissionen in einem Kommentar zur geplanten Legalisierung von Abtreibungen in Cote d’Ivoire (Elfenbeinküste). "Es ist wirklich traurig für Afrika. Haben Hungersnot, Dürren, Epidemien, Unruhen, Kriege, Terrorismus unseren Kontinent nicht schon genug geschwächt? Politische Führer, die sich für das Wohlergehen aller einsetzen sollten, fördern stattdessen die Kultur des Todes durch die Verabschiedung von Gesetzen, die Verbrechen wie zum Beispiel die Abtreibung legalisieren. Abtreibung zu legitimieren heißt, eine Straftat zu legalisieren", betont Pater Zagore.
"Für die Elfenbeinküste stellt diese Gesetzesvorlage einen moralischen und politischen Rückschritt dar", betont der Missionar. "In den afrikanischen Kulturen ist jedes Kind ein wertvolles Geschenk Gottes. Es ist der Hoffnungsträger für eine bessere Zukunft. Deshalb lehnen die Familien trotz der Armut ein weiteres Kind nicht ab, auch wenn es das fünfzehnte oder zwanzigste ist ".
Angesichts der immer schwieriger werdenden Lebensbedingungen in Afrika sei es deshalb dringend notwendig, an das elterliche Verantwortungsbewusstsein zu appellieren: "Die Vernichtung des Lebens, insbesondere von wehrlosen Geschöpfen, darf von den staatlichen Institutionen nicht legalisiert werden. Artikel 366 des ivorischen Strafgesetzbuches garantiert den Schutz des Lebens, und bestraft Zuwiderhandlungen mit einer Freiheitsstrafe von 1 bis 5 Jahren und einer zusätzlichen Geldstrafe in Höhe von 150.000 ivoriscchen Francs (230 €) bis 1.500.000 ivorischen Francs (2300 €) ). Das Prinzip des Schutzes und Erhalts des Lebens ist nicht fakultativ. Es muss im Wesentlichen das letzte Ziel jedes sozialen und politischen Handelns bleiben. Angesichts der Kultur des Todes, die von unseren politischen Führern gefördert wird wird, werden wir nicht schweigen, denn das Leben verdient es, gelebt zu werden, und deshalb werden wir dafür eintreten, dass der Tod nicht das letzte Wort hat", so P. Zagore abschließend.
(DZ/AP) (Fides 9/7/2018)


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