ASIEN/TÜRKEI - Dekret veranlasst Rückgabe von kirchlichen Gütern an die syrisch-orthodoxe Kirche

Dienstag, 13 Februar 2018 mittlerer osten   ostkirchen  

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Mardin (Fides) - Per Dekret wurde die Rückgabe der in der türkischen Region Mardin verstreuten kirchlichen Vermögenswerte an die syrisch-orthodoxe Kirche angeordnet, die im Jahr 2017 unter die Kontrolle der staatlichen Behörden gestellt worden waren.
Wie der Rechtsanwalt der Stiftung des Klosters „Mor Gabriel“ mitteilt, betrifft das Dekret die vollständige Rückgabe von 30 kirchlichen Gütern an die Stiftungen und Organismen der der syrisch-orthodoxen Kirche und damit an die frühen Besitzer. Unter den Vermögenswerten, die definitiv an die syrisch-orthodoxen Kirche zurückgegeben werden sollen, gehören auch die drei Klöster Mor Melki, Mor Yakup und Mor Dimet.
Der Schatten einer möglichen Enteignung durch die türkischen Apparate hatte sich in der Rechnungsperiode 2016/2017 über die Güter der syrisch-orthodoxen Kirche gelegt, als diese Vermögenswerte unter die direkte Kontrolle des Unterstaatssekretärs des Schatzamtes gestellt worden waren und von dort an die Verwaltung des Türkischen Amtes für religiöse Angelegenheiten „Diyanet“, das dem Premierminister direkt untersteht, übergeben werden sollten. Die Operation wurde im Rahmen der Eingliederung von Mardin in die Stadterwaltung der Metropole auf den Weg gebracht, die eine administrative Reorganisation des Territoriums der umliegenden Dörfer mit sich brachte, die damit zu Stadtvierteln der Metropole wurden.
Angesichts dieser Entwicklungen hatte die „Mor Gabriel-Stiftun“g, die das wichtigste syrisch-orthodoxe Kloster auf türkischem Boden verwaltet (siehe Foto), im Mai 2017 beim Zivilgericht von Mardin eine Petition eingereicht, um den Prozess der Enteignung von Kirchen und Klöstern zu stoppen und die Übertragung syrisch-orthodoxer Friedhöfe unter der direkten Kontrolle der türkischen Regierungsorgane zu verhindern (vgl. Fides 07/07/2017) In diesem Zusammenhang hatte das Büro des Gouverneurs von Mardin hatte gegenüber den türkischen Medien erklärt, dass die Eigentumsverhältnisse und die Verwaltung der betreffenden Kirchen und Klöster noch gesetzlich festgelegt werden müsste und dass das kirchliche Vermögen in der Zwischenzeit weiterhin bei der Schatzkammer registriert bleiben würde ohne an das Diyanet weitergegeben zu werden.
(GV) (Fides 13/2/2018)

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