Kinshasa (Fidesdienst)- Die Ansage vom 7. Juli des Vorsitzenden des Wahlausschusses der Demokratischen Republik Kongo, Corneille Nangaa, dass die ihm zur Verfügung stehenden Parameter die Organisation von allgemeinen Wahlen bis Dezember 2017 (gemäß der Vereinbarung vom 31. Dezember 2016) nicht gestatten, „ist keine Überraschung; das war seit langem zu erwarten“, heißt es in einer Note an Fides vom Sender 'Frieden für den Kongo'.
Es wird daran erinnert, dass die Frist Dezember 2017 „für die Durchführung der Wahlen völlig unealistisch war“, da sie von den Oppositionsgruppierungen als Druckmittel gegenüber der Präsidentenmehrheit und vor allem gegenüber Joseph Kabila durchgesetzt wurde, der am Ende seines zweiten und letzten Mandats steht, das am 20. Dezember 2017 ausläuft“.4
Der Vorsitzende des Wahlausschusses hat insbesondere drei Hinderungsgründe für die Durchführung der Wahlen vor Jahresende genannt: die Unzulänglichkeit gewisser Gesetze – darunter das Wahlgesetz – die abgeändert und auf den neusten Stand gebracht werden müssten, damit die Vorbereitungsarbeiten für die Wahlen erfolgen können; die nicht erfolgte Schaffung des nationalen Kontrollrates für die Vereinbarung vom 31. Dezember 2016 (CNSA), der auch mit Überwachung des Wahlgeschehens beauftragt ist; die unsichere Lage in manchen Provinzen, vor allem im Kasai, wo aufgrund der ständigen Scharmützel zwischen Armee und Kamwina Napu-Milizen die Erfassung der Wähler noch nicht begonnen hat.
In der DR Kongo gibt es 500 Parteien; die meisten davon sind nur auf Lokalebene präsent. Es ist daher notwendig – so der Vorschlag der Wahlkommission – Parteienkoalitionen hzu schaffen, um die Dimensionen der Wahlzettel und der Urnen zu begrenzen und somit auch die Kosten auf nationaler Ebene einzuschränken.
Für die Überwindung der Krise bestehen zwei Möglichkeiten: eine kurze Transitionsphase ohne Kabila mit einem provisorischen Staatsoberhaupt zur Vorbereitung der Wahlen; oder separate Wahlen, d.h. erst die Präsidentenwahl und die landesweiten Parlamentswahlen und danach erst die Provinzwahlen. (L.M.) (Fidesdienst 20/7/2017)