ASIEN/INDONESIEN - Aceh: Gewaltsames vorgehen gegen Christen im Zeichen wachsender Intoleranz

Mittwoch, 28 Oktober 2015 intoleranz   gewalt   ortskirchen   islam  

Banda Aceh (Fides) – Die Demolierung dreier christlicher Kultstätten in der indonesischen Provinz Aceh auf der Insel Sumatra und die Flucht von rund 8.000 Gläubigen infolge radikalislamischer Gewalt "sind Anlass zu großer Sorge im Hinblick auf die Sicherheit von Tausenden von Christen, die sich in Gefahr befinden", so Rev. Olav Fykse Tveit vom Weltkirchenrat. Zuvor war es zu gewaltsamen Protesten gegen die Präsenz von Christen in den Dörfern der Provinz gekommen. Die Demolierung war von lokalen Beamten veranlasst worden, die bemängelten das die Kultstätten ohne Baugenehmigung errichtet worden waren.
Rev. Olav Fykse Tveit verurteilt “die jüngsten übergriffe auf Kirchen und Christen in der Provinz Aceh, die sich bemühen, als treue Zeugen des Evangeliums Jesu Christi zu leben. Der Weltkirchenrat bedauert Gewalt gegen Personen und Gemeinden wegen der religiösen Zugehörigkeit und fordert die indonesische Regierung zu raschem Handeln auf, damit die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden".
Der indonesische Präsident Joko Widodo bat unterdessen die Polizei um umgehende Maßnahmen zur Beendigung der Gewalt. Der Rat der Ulema (MUI) verurteilte die übergriffe ebenfalls und fordert Muslime in Aceh sich nicht an Aktivitäten zu beteiligen, die den Konflikt zwischen Christen und Muslimen in der Region schüren.
In der Provinz Aceh gelten die islamischen Gesetze der Sharia und kirchliche Aktivitäten müssen vom Staat genehmigt werden. Für eine Baugenehmigung müssen die Unterschriften von mindestens 90 wohnhaften Gläubigen gesammelt werden. Die Behörden planen angeblich die Demolierung von zehn weiteren ohne Genehmigung errichteten Kultstätten.
Erst am vergangenen 23. Oktober trat das neue Strafrecht auf der Grundlage der Sharia in Kraft, das strenge Strafen für eine Reihe von Praktiken vorsieht, die als verboten gelten, wie zum Beispiel homosexuelle Beziehungen, Alkoholkonsum, Glücksspiel, Ehebruch, sexuelle Belästigung und Vergewaltigung. Das Strafrecht gilt nur für Muslime und nicht für religiöse Minderheiten. (PA) (Fides 28/10/2015)


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