ASIEN/INDIEN - Experten-Kommission soll Präsidenten bei der Prüfung von Gnadengesuchen beraten

Montag, 12 Oktober 2015 todesstrafe  

New Delhi (Fides) – In den vergangenen Jahren wurden in Indien insgesamt 5.106 Begnadigungsgesuche bei Todesurteilen gestellt. 69% dieser Gesuche wurden abgelehnt. Deshalb regt das “Asian Centre for Human Rights (ACHR)” die Schaffung einer Experten-Kommission an, die den Präsidenten in solchen Fällen beraten soll.
In dem jüngsten Bericht über den Stand der Gnadengesuche in Indien erinnert ACHR daran, dass auch eine Kampagne zur Abschaffung der Todesstrafe in allen Fällen, die nicht mit Terrorismus in Zusammenhang stehen, auf den Weg gebracht wurde, die die Menschenrechtsorganisation unterstützt.
Zwischen 1947 und 2015 wurden über 5.106 Anträge auf eingereicht, von denen 3.534 abgelehnt und 1.572 (il 31%) in lebenslange Haft verwandelt wurde.
Seit Amtsantritt von Pranab Mukherjee im Jahr 2012 wurden 28 Begnadigungsgesuche geprüft doch “die Inhaftierten kennen oft die eigenen Rechte nicht und werden nicht darüber informiert, dass ein solches Gesuch sieben Tage nach dem Urteil des Obersten Gerichts eingereicht werden muss“, so ACHR. Aus diesem Grund wünscht sich ACHR eine Expertenkommission, die sich an der Seite des Präsidenten mit solchen Fällen befasst. (PA) (Fides 12/10/2015)


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