ASIEN/IRAN - Urteil wegen Trinkens des Messweins vollzogen

Montag, 4 November 2013

Teheran (Fidesdienst) – Die Verurteilung zu 80 Peitschenhieben wegen “Alkoholkonsums” bei einer liturgischen Feier einer christlichen Gemeinde (vgl. Fidesdienst 24/10/2013) wurde am vergangenen 30. Oktober im Falle eines der drei Verurteilten vollzogen. Die Angeklagten waren am 20. Oktober wegen Alkoholkonsums und Besitzes einer Satellitenantenne verurteilt worden. Wie “Christian Solidarity Worldwide” (CSW), berichtet kam es umgehend nach dem Ende der 10-Tages-Friest für einen Berufungsantrag zu der ersten Vollziehung: es sei nicht bekannt, ob der Berufungsantrag abgelehnt oder gar nicht erst in Betracht gezogen wurde.
Mervyn Thomas, Direktor von “Christian Solidarity Worldwide”, erklärt in einer Verlautbarung, die dem Fidesdienst vorliegt: “Diese Männer wurden bestraft, nur weil sie ein Sakrament empfangen haben, wie dies seit Jahrhunderten Christen in aller Welt tun. Es handelt sich um einen erschreckenden Verstoß gegen das Recht auf Ausübung des Kultes. Mit der “Internationalen Konvention über zivile und politische Rechte” verpflichtet sich der Iran zur Gewährleistung der Religionsfreiheit für alle Religionsgemeinschaften. Außerdem verstößt die Strafe gegen den Artikel 5 der Konvention, die unmenschliche und entwürdigende Strafen verbietet. Wir fordern die iranische Regierung zur Einhaltung der internationalen Verpflichtungen auf”. (PA) (Fidesdienst 4/11/2013)


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