London (Fidesdienst) – Der Schutz der Rechte religiöser Minderheiten ist eine Herausforderung mit der sich die neue im Mai gewählte pakistanische Regierung konfrontiert sieht. Die betont die Nichtregierungsorganisation „Minority Rights“ (MR) mit Sitz in London in einer Verlautbarung, die dem Fidesdienst vorliegt. Die Nichtregierung wünscht sich, dass die neue Regierung unter Nawaz Sharif der „Behandlung von Minderheiten und der Religionsfreiheit im allgemeinen“ besondere Aufmerksamkeit widmet wird, damit es „einen tatsächlichen Wandel in Pakistan gibt“.
Zunächst gehe es um die politische Vertretung der Minderheiten. „Nichtmuslime“, heißt es in der Verlautbarung, „können sich derzeit bei allgemeinen Wahlen einen Sitz bewerben, doch nur 10 Sitze sind den Minderheiten in der Nationalversammlung vorbehalten und diese werden aufgrund einer Auswahl und nicht durch die Wahl besetzt.“. Das Ergebnis sei „alles andere als zufrieden stellend. Die Präsenz von Christen und Hindus sei in der Geschichte des Landes stets „minimal“ gewesen. Doch, so die Nichtregierungsorganisation weiter, „ist die Situation anderer Minderheiten noch schlechter“: nicht nur di rund vier Millionen Ahmadi besitzen keine Wahlrecht und die muslimischen Wähler unterzeichnen eine Erklärung auf der Rückseite des Wahlscheins, mit der sie den Gründer der Ahmadi-Gemeinschaft als falschen Propheten bezeichnen.
Unterdessen äußerte sich Nwaz Sharif bereits zur Dringlichkeit des Schutzes der Rechte von Minderheiten in Pakistan und betonte, dass „der Begriff Minderheiten nicht benutzt werden sollte, da dieser einen negativen Eindruck vermittelt.“ Eine solche Debatte bezeichnet „Minority Rights“ als „rein formell“, denn es gehe um wesentliche Fragen, die solche im Land lebenden Gruppen betreffen.
Mit Bezug auf den so genannten „Blasphemie-Paragraphen“ beklagt die Nichtregierungsorganisatione, dass dieser in den vergangenen Jahren „zu einer Zunahme sektiererischer Gewalt gegen Minderheiten geführt hat“. Dabei erinnert die Organisation insbesondre an den Missbrauch des Gesetzes. In diesem Zusammenhang erinnert „Minority Rights“ daran, dass „Sharif im Amt als Premierminister im Jahr 1991 sich weigerte, Berufung gegen das Gericht der Schariah einzulegen, das die Todesstrafe für Blasphemie eingeführt hatte“.
Ein weiteres Problem, mit dem sich Minderheiten konfrontiert sehen ist die Zwangsverheiratung und die Bekehrung zum Islam von Mitgliedern dieser Minderheiten, die nach Angeben der Nichtregierungsorganisation die diese als „geschlechterspezifische Diskriminierung“, bezeichnet vor allem in den Provinz Punjab und Sindh weit verbreitet sind.
Die neue Regierung müsse sich insbesondere auch mit der Verbreitung der Intoleranz gegenüber religiösen Minderheiten in Schulbüchern befassen. „Wenig wurde in diesem Bereich von der vorherigen Regierung getan“, beklagt „Minority Rights“, die abschließend darauf hinweist dass „institutionalisierte Intoleranz“, die in den Schulen gelehrt werden sich im heutigen schwierigen Klima in der pakistanischen Gesellschaft widerspiegele. (PA) (Fidesdienst, 24/07/2013)