AFRIKA/ÄGYPTEN - Bischof Hanna: gewisse Artikel des Verfassungsentwurfs gefährden die Religionsfreiheit

Mittwoch, 12 Dezember 2012

Kairo (Fidesdienst) – Auch bei der gestern von den Anhängern des Präsidenten Mursi veranstalteten Kundgebung rief der Vertreter der Muslimbrüder, Mahmud Beltagui, zum Vorgehen gegen Christen auf und vertrat dabei die Ansicht, dass es sich bei 60% der Demonstranten die gegen die Regierung protestieren, um Kopten handelt.
Im Gespräch mit dem Fidesdienst beklagt der koptisch katholische Weihbischof von Alexandria, Botros Fahim Awad Hanna, den Versuch die im Land herrschenden Konflikte auf das gefährlicher Terrain des Sektierertums zu verlagern: „Die Strategie besteht darin“, so der katholische Kirchenvertreter, „einen Sündenbock zu finden, um die Katastrophe einer Politik zu verbergen, die die Einheit des Landes zerstört hat. Dies ist extrem gefährlich. Ich habe den Eindruck, dass die Menschen sofort verstanden haben, dass es sich um ein propagandistisches Ablenkungsmanöver handelt“.
Bischof Henna zeigt auf, dass es sich bei der Ablehnung des Entwurfs nicht um eine oberflächliche Verallgemeinerung handelt und erinnert im Einzelnen an die Artikel zu religiösen Fragen: „Der Artikel 2 ist nicht problematisch. Alle akzeptieren das juridische Kriterium, das die Prinzipien der Scharia als Grundlage der Gesetzgebung anerkennt. Der Artikel 3 ist neu und garantiert Christen und Juden das Heranziehen der eigenen kirchenrechtlichen Prinzipien bei persönlichen und innerkirchlichen Fragen in der eigenen Glaubensgemeinschaft. Dies könnte als Garantie für deren Autonomie betrachtet werden. Doch in Wirklichkeit gibt es keinerlei Spielraum für Religionsfreiheit oder die Möglichkeit der freien Religionswahl. Der Artikel 4 bestimmt, dass für die Gesetzesauslegung die sunnitischer Al-Azar-Universität zuständig ist und nicht das Verfassungsgericht. Derzeit vertritt die Universität moderate Positionen, aber wer weiß, wie die Dinge sich entwickeln. Der Artikel 44 schafft die konstitutionellen Grundlagen für die Einführung eines Blasphemiegesetzes, das in anderen Ländern mit islamischer Mehrheit bereits großen Schaden anrichtet. Viele Artikel erinnern an die sich auf die Rolle sozialer Gruppen bei der öffentlichen Ethik und Moral beziehen, könnten für die Schaffung von besonderen Polizeieinheiten herangezogen werden, die damit beauftragt sind, individuelle Verhaltensweisen zu überwachen, die nicht den religiösen Prinzipien entsprechen. Der Artikel 219 legt fest, dass die Auslegung der Scharia mit der Rechtauslegung der ersten Jahrhunderte des Islam übereinstimmen soll. So wird zum Beispiel auch das Einwirken auf Schulen der Interpretationen anerkannt, die sich untereinander im Konflikt befinden, wobei implizit die Auslegung der Salafisten bevorzugt wird“. (GV) (Fidesdienst, 12/12/2012)


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