ASIEN/PAKISTAN - Bekehrungen und Zwangsehen: Gesetzentwurf soll zur Bekämpfung des Phänomens beitragen

Donnerstag, 14 Juni 2012

Islamabad (Fidesdienst) – Ein neuer Gesetzentwurf soll dem Phänomen der Zwangsbekehrungen und Zwangsehen entgegenwirken. Der Entwurf wurde auf Initiativen der „Kommission für Minderheiten in Pakistan“ beim Parlament eingereicht, die bereits in den vergangenen Wochen auf das Problem hingewiesen hatte (vgl. Fidesdienst vom 12/04/2012). Unter anderem sieht der Entwurf vor, dass Konvertiten erst sechs Monate nach ihrem Religionsübertritt heiraten dürfen.
Die erst vor kurzem geschaffene Kommission fordert, dass zukünftig Richter die Erklärungen im Hinblick auf eine angebliche Bekehrung registrieren sollen. Bisher ist die Polizei für die Entgegennahmen des so genannten „First Information Report“ zuständig, den ein Angehöriger des Konvertiten auf der Grundlage des Paragraphen 161 des Strafgesetzes eingereicht. Die zuständige Polizeistelle leitet die Erklärung an ein Gericht weiter, wobei nach Ansicht der Kommission die Aussage oft zugunsten von Muslimen gefälscht wird. Wie der Minister für Harmonie Akram Mashi Gill mitteilt wird die Kommission auch den „Rat für islamische Ideologie“ um Zustimmung zu dem neuen Gesetzentwurf bitten.
Die Kommission möchte auch einen Entwurf für ein „Gesetz zu christlichen und hinduistischen Ehen“ auf den Weg bringen, das die Gültigkeit dieser Ehen garantieren soll. Diesem sollen Parlamentarier zustimmen, die religiöse Minderheiten vertreten, um den Entwurf gemeinsam beim Parlament einzureichen. (PA) (Fidesdienst, 14/06/2012)


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