ASIEN/PAKISTAN - Justitia et Pax-Kommission fordert vorurteilsfreie Bildung

Dienstag, 3 April 2012

Lahore (Fidesdienst) – Die Justitia et Pax-Kommission der Pakistanischen Bischofskonferenz lenkt die Aufmerksamkeit in einem vor kurzem veröffentlichten Appell erneut auf ein für die Zukunft des Landes wichtiges Thema: die Bildung. In diesem Zusammenhang fordert sie, dass Fanatismus an Schulen bekämpft wird und nichtmuslimische Schüler nicht gezwungen werden, am Koranunterricht teilzunehmen. In einer Verlautbarung, die dem Fidesdienst vorliegt, betont der Leiter der Kommission, Peter Jacob, dass in diesem Sinne Hass und Vorurteile aus den Lehrplänen gestrichen werden müssen und die Bildungspolitik die Achtung der Menschenrechte garantieren sollte.
„Zahlreiche Haushaltspläne waren in den vergangenen 30 Jahren zum Scheitern verurteilt, weil sie die grundlegenden Rechte nicht berücksichtigten. Außerdem wurden Alphabetisierungskampagnen durch Korruption und mangelnde Effizienz beeinträchtigt“, so Jacob zum Fidesdienst.
Die Kommission erinnert an den Status der religiösen Minderheiten und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Artikel 20 der Verfassung Religionsfreiheit garantiert und der Artikel 22 daran erinnert, dass „niemand eine religiöse Bildung erhalten soll, die nicht dem eigenen Glauben entspricht“. Dieser Artikel, so Jacob, wird im Falle von Hunderttausenden nichtmuslimischen Schülern nicht beachtet, die die Schulen in der Provinz Punjab besuchen: der Koranunterricht ist an Schulen und Universitäten ein Pflichtfach und nichtmuslimische Schüler und Studenten nehmen aus Angst vor Diskriminierung oder anderen Schwierigkeiten beim Studium, daran teil.
Außerdem „werden andere Religionen mit Geringschätzung und Vorurteilen betrachtet“: es gibt Belege dafür, dass in Unterrichtsstunden und in Schulbüchern religiöser Hass verbreitet wird. Vor einem solchen Hintergrund kommt es nach Ansicht der Kommission zu einer „Kommerzialisierung der Bildung und einer Radikalisierung der Gesellschaft“.
Die Kommission setzt sich für eine „qualitativ hochwertige Bildung“ ein und vertritt die Meinung, dass die öffentliche Bildung von der religiösen Bildung getrennt werden sollte, wie dies die Verfassung festlegt. Dabei fordert sie „die Suspendierung von Unterrichtsstunden und Praktiken, die den Menschenrechten widersprechen und religiöse Minderheiten diskriminieren oder diffamieren“. Nichtmuslime dürften nicht zur Teilnahme am Koranunterricht gezwungen werden, vielmehr müsse es für Christen, Hindus und Sikh andere Optionen geben. (PA) (Fidesdienst, 03/04/2012)


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