ASIEN/PAKISTAN - Bischöfe: Frauen aus religiösen Minderheiten werden „doppelt diskriminiert“

Dienstag, 6 März 2012

Lahore (Fidesdienst) – Frauen aus religiösen Minderheiten werden „doppelt diskriminiert und ausgegrenzt“. Sie werden missbraucht und belästigt und oft zur Bekehrung gezwungen und ihr Bildungsniveau ist weit niedriger als die durchschnittliche Alphabetisierungsrate bei Frauen im Land: dies geht aus einem Bericht hervor, der heute anlässlich des „Weltfrauentags“ am kommenden 8. März von der „Justitia et Pax“-Kommission der pakistanischen Bischofskonferenz veröffentlicht wird. Der Bericht mit dem Titel „Ein Leben am Rande der Gesellschaft“ („Life on the margines“) der dem Fidesdienst vorliegt, basiert auf einer Umfrage unter über 1.000 Frauen aus hinduistischen und christlichen Gemeinden in 8 Distrikten in Punjab und in 18 Distrikten in Sindh, wo insgesamt 95% der religiösen Minderheiten in Pakistan leben.
Wie der geschäftsführende Sekretär der Kommission, Peter Jacob, dem Fidesdienst mitteilt, wurden vor allem „juridische Ungleichheit, Vorurteile, Zwangsbekehrungen und mangelndes Augenmerk der Politik“ festgestellt, was „eine Revision der Gesetze, die die religiöse Sphäre und die Gleichberechtigung der Geschlechter betreffen dringend erforderlich macht“.
Wie aus dem Bericht hervorgeht haben 43% der Frauen aus Minderheiten religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz, in Bildungseinrichtungen oder in sozialen Einrichtungen erlitten. 76% wurden am Arbeitsplatz sexuell belästigt, wo sie oft bereits eine einfache Arbeit mit schlechter Bezahlung verrichten müssen. Oft sind sie als Haushaltshilfen in Familien der reichen Oberschicht tätig.
Unter anderem enthält der Bericht Daten über die Alphabetisierung unter Frauen aus Minderheiten, die bei 47% liegt und damit weit unter dem Landesdurchschnitt von 57%: dies wirkt sich ganz offensichtlich auch auf ihre sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen aus, die sie an den Rand der Gesellschaft drängen. Besorgniserregend ist auch das Phänomen der Zwangsbekehrungen (rund 1.000 Fälle werden jedes Jahr offiziell registriert); und es spiegelt auch ein kulturelles Vorurteil wieder, auf dessen Grundlage die Autonomie der Frauen verleugnet oder eingeschränkt wird, was ihre Unabhängigkeit, ihr Selbstbewusstsein und ihre Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt.
Das Untergeordnetsein, die Armut und die Ausgrenzung von Frauen aus christlichen und hinduistischen Gemeinden wirken sich auch auf ihre Kinder aus. Der Bericht dokumentiert eine höhere Kindersterblichkeit unter Minderheiten im Vergleich zum Landesdurchschnitt: 314 Kinder sterben bei 3.050 Geburten pro Jahr, womit die Sterblichkeitsrate bei 10,3% liegt im Vergleich zu einem Durchschnitt von 8,7%. Außerdem müssen die meisten der Kinder aus religiösen Minderheiten „den Koranunterricht besuchen, da es keine Alternativen gibt“, heißt es in dem Bericht, wobei darauf hingewiesen wird, dass die Bildung ausschlaggebend für die Verbesserung der Lebensbedingungen religiöser Minderheiten ist.
Die Kommission fordert die Zivilgesellschaft und die Regierung anlässlich des „Weltfrauentags“ um gesetzliche Maßnahmen zur Förderung der Gleichberechtigung und der Chancengleichheit für religiöse Minderheiten mit dem Ziel der Überwindung der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Kluft, zu der Diskriminierung mit religiösem Hintergrund führt. (PA) (Fidesdienst, 06/03/2012)


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