AFRIKA/DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGO - „Jugendgerichte“ sollen den Schutz von Kinderrechten garantieren

Dienstag, 14 Februar 2012

Kinshasa (Fidesdienst) – Seit einigen Monaten gibt es in der Demokratischen Republik Kongo so genannt „Jugendgerichte“. „Nach der Verabschiedung des Gesetzes zum Kinderschutz im Januar 2009 hat der Oberste Gerichtshof nun endlich auch die Einrichtung der Jugendgerichte veranlasst“, heißt es in einer Verlautbarung von P. Mauro Cecchinato vom Don Guanella-Werk, der ein Zentrum für Straßenkinder in Kinshasa leitet. „Heute können wir die Kinder, die in unseren Zentren wohnen, bei diesem Gericht melden; damit werden ihre Rechte anerkannt. Die Delikte, die dazu geführt haben, dass diese Kinder ihre Familien verlassen, darunter Hexenglauben und Misshandlung, können damit strafrechtlich verfolgt werden. Wenn wir eines unsere Kinder zu der Familie zurückführen unterschreiben Eltern oder Angehörige eine Erklärung. Sollte es erneut zu Missbrauch kommen, dann würde das vor Gericht vorgebracht werden können. Wir wünschen uns, dass dies nicht nur zu mehr Verantwortungsbewusstsein bei den Familien führt, sondern auch zu einem Mentalitätswandel in der kongolesischen Gesellschaft, was Kinder anbelangt“, so der Ordensmann abschließend.
Die Guanellianer sind auch mit einer mobilen Einheit für die Gesundheitsversorgung in Kinshasa präsent. Außerdem haben sie ein Erste-Hilfe-Zentrum, eine Krankenstation und drei Wohnheime für Straßenkinder in ihrer Trägerschaft. Die Kinder werden bei der Einschulung und bei der Berufsbildung begleitet. Eine Landwirtschaftschule des Don-Guanella-Werkes bildet 20 Jugendliche aus. Eine im vergangenen Jahr eröffnete Grundschule wird von 200 Kindern besucht. Die Einrichtung der Guanellianer verfügt auch über zwei Werkstätten, eine Schreinerei, eine Backstube für die Berufsbildung der Schüler. (AP) (Fidesdienst 14/02/2012)


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