ASIEN/MALAYSIA - Weihnachtslieder dürfen „nur mit polizeilicher Genehmigung“ gesungen werden: Christen protestieren

Donnerstag, 15 Dezember 2011

Kuala Lumpur (Fidesdienst) – Zwei Pfarreien in Klang, einem Vorort von Kuala Lumpur haben eine Mitteilung von der Polizei erhalten, in der sie dazu aufgefordert werden, Namen und detaillierte Angaben der Personen zu nennen, die Weihnachtsgesänge singen, da nach Ansicht der Beamten eine Erlaubnis der Ordnungskräfte notwendig ist, damit solch Gesänge in Privatwohnungen und Kirchen gesungen werden dürfen. Wie einheimische Beobachter aus der christlichen Glaubensgemeinschaft in Malaysia dem Fidesdienst berichten, sind solche Maßnahmen „absurd und unzulässig“. Im Gespräch mit dem Fidesdienst erklärt der Jesuitenpater Lawrence Andrew, Direktor der Bistumszeitschrift „Herald“: „Es handelt sich um eine restriktive Auslegung bereits existierender Bestimmungen über die Ausübung des Kultes und die Religionsfreiheit. Die Polizei ist derzeit ziemlich verwirrt. Nach heftigen Protesten von Christen haben Regierungsvertreter bereits die Notwendigkeit solcher Genehmigungen dementiert“.
Unterdessen betont der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Bischof Paul Tan Chee Ing von Melaka-Johor in einem Schreiben, das dem Fidesdienst vorliegt, dass solche Einschränkungen das Land zu einer Art „Polizeistaat“ machen, sollten die Beamten weiterhin solche „bürokratischen Schritte fordern“.
Beobachter vermuten politische Gründe im Hinblick auf bevorstehende Wahlen als Grund für diese Maßnahmen. Premierminister Najib Razak hatte Reformen in Aussicht gestellt, die auch die Abschaffung verschiedener unbeliebter Gesetze umfassen sollte, wie zum Beispiel das Gesetz zur Inneren Sicherheit, das in Malaysia nach der Unabhängigkeit Großbritanniens im Jahr 1957 eingeführt wurde. Das Gesetz sollte 2011 durch ein neues Gesetz ersetzt werden, das Malaysia an die internationalen Normen anpassen sollte. Die Regierung wollte damit der Bevölkerung nach den öffentlichen Kundgebungen der Bewegung „Bersih 2,0“, die im Juli dieses Jahres „mehr Transparenz und Rechte“ gefordert hatte, entgegenkommen.
Der Gesetzentwurf mit den Namen „Peaceful Assembly Bill“ zur Ausübung des Rechts auf Versammlung, der von der unteren Kammer des Parlaments in den vergangenen Wochen gebilligt wurde, enthält hingegen Machtbefugnisse im Hinblick auf präventive Kontrolle seitens der Polizeiebehörden und führte zu erneuten Protesten der Zivilgesellschaft, darunter auch religiöse Minderheiten, die sich im „Malaysia Consultative Council of Buddhism, Christianity, Hinduism, Sikhism and Taoism“ zusammenschließen. Das Gesetzt schreibt ausdrücklich vor, dass sich unter den Orten, „an denen Versammlungen nicht stattfinden können“ auch die Kultstätten befinden. Wie Frau Teresa Mok von der Partei für Demokratische Aktion betont, handelt es sich bei den neuen Bestimmungen um einen „Machtmissbrauch der Behörden“ und einen „versuchten Verstoß gegen die Religionsfreiheit. (PA) (Fidesdienst, 15/12/2011) .


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