ASIEN/PAKISTAN - Asia Bibi: Verteidiger wollen falsche Zeugenaussagen aufdecken

Freitag, 3 Dezember 2010

Lahore (Pakistan) – Die Verteidiger wollen durch das Aufdecken falscher Zeugenaussagen zeigen, dass die Anklage auf einem „Lügengerüst“ basiert und wie Ungenauigkeit bei den Ermittlungen und die Beeinflussung der Richter zu einem Todesurteil in erster Instanz führte. Auf dieser Grundlage bereiten sich die Anwälte von Asia Bibi auf den Berufungsprozess und die erste Anhörung beim Obersten Gericht in Lahore vor.
Zwei Frauen, die als „Augenzeugen“ befragt wurden, sollen zum Zeitpunkt des Streits der angeblich zu blasphemischen Beleidigungen und zur Anklage geführt hat nicht anwesend gewesen sein. Aus den Prozessakten, in die der Fidesdienst einsehen konnte, geht zudem hervor, dass Asia Bibi angeblich ein „öffentliches Geständnis“ abgelegt haben soll, auf dem das Todesurteil gründet. Auch dabei handelt es sich nach Angabe der Verteidiger um eine „grobe Verfehlung“, auf die beim Berufungsverfahren hingewiesen werden soll. Auch die Ermittlungen der sollen „gelenkt“ und „einseitig“ gewesen sein.
Im Auftrag der „Masihi Foundation“ mit Sitz in London und Lahore, die sich als einzige Nichtregierungsorganisation mit dem Fall befasst und für Asia Bibi und ihre Familie Rechtsbeistand leistet, werden für Asia Bibi auch umfassende Schadenersatzzahlungen fordern.
Unterdessen äußerte sich auch, Rana Sanullah, Justizminister der Provinz Punjab, im Hinblick auf eine ähnliche Dynamik anderen Fällen der Blasphemie-Anklage, und betonte, dass „in Fällen wie diesen, bei einer bewiesenen Falschaussage der Zeugen, dies dieselbe Strafe erhalten sollten wie die unschuldigen Opfer der falschen Anklage.“
Indes gibt es ein weiteres Opfer des Blasphemie-Paragraphen: der junge muslimische „Blogger“ aus der pakistanischen Stadt Bahwalpur in der Provinz Sindh soll auf einem Blog, auf dem er sich mit gleichaltrigen austauscht, die ebenfalls angeklagt wurden, blasphemische Materialien veröffentlicht haben. Nachdem ein Polizeibeamter durch Zufall darauf aufmerksam geworden war, wurde der Blogger angeklagt und es wurde ein Haftbefehl gegen ihn erlassen.
Dies zeigt, dass der umstrittene „Blasphemie-Paragraph“ der derzeit auch erneut Gegenstand einer öffentlichen Debatte in Pakistan ist, nun auch Veröffentlichungen im Internet betrifft. Bereits im Juni vergangenen Jahres hatte das Informations- und Technologieministerium Blasphemie-Vergehen auch auf Internet und die verschiedenen Internetplattformen (Facebook, Google, Yahoo, Youtoube, Amazon, MSN, Hotmail und Bing) ausgedehnt und damit Zensurmaßnahmen und Beschränkungen auf den Weg gebracht (vgl. Fidesdienst, vom 26. Juni 2010). Eine Taskforce wurde mit der Internet-Überwachung und der Prüfung eventueller Blasphemievergehen beauftragt. (PA) (Fidesdienst, 03/12/2010)


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